Einsatzkommando nimmt zwei Männer in Wetzlar fest

An der Aral-Tankstelle in der Wetzlarer Bergstraße wurde ein Ford Focus von einem Einsatzkommando der Polizei gestoppt. Anschließend wurden ein 23-Jähriger und ein 38-Jähriger festgenommen.   Foto: Friso Gentsch/dpa
© Friso Gentsch/dpa

Festnahme in Wetzlar: Ein 23-Jähriger und ein 38-Jähriger sitzen in U-Haft. Gegen sie lagen Haftbefehle wegen schweren Raubes vor.

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. Wetzlar (gro). Zivile Polizeikräfte des mobilen Einsatzkommandos Kassel haben mehrere Personen im Bereich der Aral-Tankstelle in der Bergstraße festgenommen. Dem aufsehenerregenden Einsatz am Mittwochnachmittag waren umfangreiche Ermittlungen vorausgegangen, teilte der Wetzlarer Staatsanwalt Daniel Faß am Freitag mit.

Gegen 15.05 Uhr wurde von den Beamten auf Höhe der Aral-Tankstelle ein Ford Focus kontrolliert. Die drei Insassen wurden umgehend festgenommen. Alle drei wurden auf die Polizeidienststelle gebracht. Zwei von ihnen wurden im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Gegen den Dritten, einen 23-Jährigen, der aus Syrien stammt und in Wetzlar wohnt, lag ein Haftbefehl vor. Gegen ihn wird wegen schweren Raubes, räuberischer Erpressung und Freiheitsberaubung ermittelt. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs und der Wohnung des 23-Jährigen stellten die Beamten unter anderem drei Samurai-Schwerter und ein Einhandmesser sicher. In dem Ford Focus fanden die Beamten zudem ein Wurfmesser.

Zwei Männer sitzen inzwischen in U-Haft

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Auch die Wohnung eines zweiten Beschuldigten wurde von den Polizeibeamten durchsucht. Dabei handelt es sich um einen 38-jährigen Syrer, der ebenfalls in Wetzlar wohnt. Sichergestellt wurde bei dieser Aktion nichts, jedoch wurde auch der 38-Jährige festgenommen, weil gegen ihn ebenfalls ein Haftbefehl vorliegt.

Der Haftrichter am Wetzlarer Amtsgericht ordnete am Donnerstag Untersuchungshaft für die beiden Männer an. Seitdem befinden sie sich in einer Justizvollzugsanstalt.

Die Ermittlungen zu den Hintergründen des Verfahrens dauern laut Staatsanwalt Faß an. Weitere Auskünfte behält sich die Staatsanwaltschaft zunächst vor.