Front gegen neue Busch-Offerte

Blick in die Produktion der Turbopumpe, das Flaggschiff und ein Erfolgsgarant unter den Produkten bei Pfeiffer Vacuum.  Foto: Pfeifffer Vacuum

Betriebsrat, SBV, JAV, Vertrauensleute der IG Metall bei Pfeiffer Vacuum GmbH und IG Metall Mittelhessen lehnen das Angebot von Busch SE zur Übernahme der Pfeiffer Vacuum AG ab.

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Aßlar. Betriebsrat, SBV, JAV, Vertrauensleute der IG Metall bei Pfeiffer Vacuum GmbH und IG Metall Mittelhessen lehnen das Angebot von Busch SE zur Übernahme der Pfeiffer Vacuum AG ab.

Denn den etwa 730 Mitarbeitern von Pfeiffer Vacuum GmbH am Standort Aß;lar drohen im Falle einer Übernahme der Pfeiffer Vacuum AG durch die Busch SE einschneidende Veränderungen ihrer Arbeits- und Entlohnungsbedingungen. "Wir haben viel zu verlieren", so der Betriebsratsvorsitzende Manfred Gath.

Deshalb lehnen Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung (SBV), Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), die Vertrauensleute der IG Metall bei Pfeiffer Vacuum GmbH sowie die zuständige IG Metall Mittelhessen das öffentliche freiwillige Übernahmeangebot der Busch SE für die Pfeiffer Vacuum AG vom 12. April ab.

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"Wir fordern die Aktionäre auf, das sogenannte Übernahmeangebot in der vorliegenden Form abzulehnen", appellierte der Sekretär der IG Metall Mittelhessen, Ferdinand Hareter.

Beteiligungen
könnten entfallen

Laut Manfred Gath, Betriebsratsvorsitzender, hat die Belegschaft sogar noch mehr zu verlieren als die tariflichen Errungenschaften. Darüber hinaus wurde sie bislang angemessen am Erfolg der Firma beteiligt. Busch SE wolle bei einer Übernahme so schnell wie möglich einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag abschließ;en. Die GmbH würde dann keinen eigenen Gewinn mehr machen, eine Beteiligung der Mitarbeiter entfalle.

Stephanie Schaum, Vorsitzende der JAV, hat konkrete Befürchtungen. Die Bedingungen für eine Übernahme nach der Ausbildung müssen tariflich geregelt sein. Die unbefristete Übernahme gebe es nur mit Tarifvertrag.

Auch Hareter befürchtet, dass Busch die Tarifbindung durch einen Austritt aus dem Arbeitgeberverband oder den Wechsel in die o.T.-Mitgliedschaft (ohne Tarifbindung) betreibt. Der Austritt würde die arbeitsvertragliche Tarifzusage zunichte machen.⋌ (red)