Geflügelpest im Lahn-Dill-Kreis ausgebrochen

In Hüttenberg im Lahn-Dill-Kreis ist die Geflügelpest ausgebrochen. Daher gilt auch in Teilen des Kreises Gießen ein Sperrbezirk. © Arno Burgi/dpa

Festgestellt wurde sie in Hüttenberg. Das Veterinäramt des Landkreises Gießen hat ebenfalls eine Sperrzone eingerichtet. Sie schließt an die des Lahn-Dill-Kreises an.

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HÜTTENBERG/DILLENBURG. In einer privaten Geflügelhaltung in Hüttenberg ist die Geflügelpest ausgebrochen. Um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche einzudämmen, hat das Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises nun eine Sperrzone eingerichtet. Alle Geflügelhaltungen in dieser Zone - auch kleine Privathaltungen - müssen sich nun beim Veterinäramt melden. Außerdem besteht eine Stallpflicht in diesem Bereich.

Betroffen sind alle Ortsteile der Gemeinde Hüttenberg, Teile von Schöffengrund (Ober- und Niederwetz), Teile von Lahnau (Dorlar, Atzbach und Waldgirmes) sowie Teile der Stadt Wetzlar (Stadtgebiet, Garbenheim und Nauborn).

Sperrzone auch im Kreis Gießen

Das Veterinäramt des Landkreises Gießen hat ebenfalls eine Sperrzone eingerichtet. Sie schließt an die des Lahn-Dill-Kreises an. Betroffen sind im Landkreis Gießen damit Haltungen in Teilen von Langgöns, im gesamten Stadtgebiet Linden, in Teilen von Gießen, Pohlheim, Heuchelheim, Wettenberg sowie kleinen Teilen von Lich, Fernwald und Biebertal. Das genaue Gebiet ist online einzusehen über eine interaktive Karte des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) für Tiergesundheit auf https://tinyurl.com/yc7nda7k.

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In einer Allgemeinverfügung (online auf https://tinyurl.com/3chy3f4w) hat der Lahn-Dill-Kreis die Schutzmaßnahmen geregelt, die Geflügelhaltende nun einhalten müssen. "Wir sind auf die Unterstützung der Geflügelhalterinnen und -halter in der Sperrzone angewiesen. Die Tiere müssen in den Stall oder unter eine Abdeckung, die sicherstellt, dass es keinen Kontakt zu Wildvögeln und keine Einträge durch sie gibt", sagt der Leiter des Kreis-Veterinäramtes, Dr. Giuseppe Bosco. Außerdem muss eine Meldung an das Veterinäramt erfolgen. Dazu wurde eine Hotline eingerichtet: 06441-4077711. Eine Meldung per E-Mail ist auch möglich an tiergesundheit@lahn-dill-kreis.de.

Betroffene geben ihre Kontaktdaten darin an sowie den Standort ihrer Haltung beziehungsweise Haltungen und die Anzahl und Art der dort jeweils gehaltenen Tiere. Wichtig ist laut Veterinäramt außerdem, dass keine Geflügelerzeugnisse, wie beispielsweise Eier, abgegeben werden dürfen. Geflügel darf generell nicht transportiert werden. "Das Thema Hygiene ist ein weiterer Punkt", führt Bosco aus. "Alle Geflügelhaltenden sollen besonders gut auf die Biosicherheitsmaßnahmen achten. Dazu gehören die gründliche, regelmäßige Reinigung des Stalls und das Wechseln von Schuhen und gegebenenfalls der Kleidung bei Betreten des Stalls. Das ist sehr wichtig, um Infektionsketten zu unterbrechen." Unter www.lahn-dill-kreis.de/gefluegelpest werden häufig gestellte Fragen beantwortet.

Verschärfte Maßnahmen gelten für 21 Tage

Die verschärften Maßnahmen gelten innerhalb der Sperrzone für 21 Tage. Danach geht der Sperrbezirk automatisch für weitere neun Tage in den Beobachtungsbezirk über. Damit lockern sich die Maßnahmen zunächst. Nach insgesamt 30 Tagen werden die Maßnahmen aufgehoben - sollte es keinen weiteren Ausbruch der Geflügelpest geben. Das ist voraussichtlich Ende Februar der Fall. Sobald die Sperrzone aufgehoben werden kann, informiert der Lahn-Dill-Kreis darüber.

Halterinnen und Halter von Geflügel außerhalb der Überwachungszone müssen die Regeln nicht beachten, werden aber dennoch zur erhöhten Achtsamkeit aufgerufen. Detaillierte Informationen gibt es hier.

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