Insolvenzverwalter der EAB: Investorenlösung wäre am besten

aus Die EAB und die Wärmekrise

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In der Spilburg läuft die Wärmeversorgung mittlerweile wieder, aus dem Heizwerk der EAB qualmt es. Zuletzt hatte es mit dem Fernwärmenetz Probleme gegeben, ein Kessel war defekt und die angeschlossenen Kunden saßen im Kalten.

Jurist Lucas Flöther ist als Insolvenzverwalter für den Energieversorger EAB eingesetzt worden. Im Interview spricht er darüber, wie es in Wetzlar und Alsfeld weitergehen könnte.

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Europa, Deutschland, Sachsen-Anhalt, Halle/Saale. Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Kanzlei Flöther und Wissing, Rechtsanwälte, Insolvenzverwaltung, Sanierungskultur. 13.06.2018 © 2018 Sven Döring / Agentur Focus
Prüft derzeit, ob die vorgeschriebene Insolvenzgründe vorliegen: Prof. Dr. Lucas Flöther, vorläufiger Insolvenzverwalter der EAB. (© Sven Doering / Agentur Focus)

Herr Professor Flöther, Sie sind vom Insolvenzgericht zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die EAB bestellt worden und betreuen dieses Verfahren seit etwa einem Monat. Können Sie uns erklären, wie Ihre Tätigkeit im Moment aussieht?

Nach einem Insolvenzantrag muss zunächst geprüft werden, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzgründe überhaupt vorliegen. In dieser Phase – vorläufiges Insolvenzverfahren genannt – müssen aber zugleich die Vermögenswerte des Unternehmens gesichert werden, damit die Gläubiger nicht weiter geschädigt werden. Mit dieser Aufgabe beauftragt das zuständige Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter, in diesem Fall mich. Und das ist genau das, was ich im Moment tue: prüfen, ob die Insolvenzgründe vorliegen, und das Vermögen des Unternehmens für die Gläubiger sichern. Am Ende des vorläufigen Verfahrens lege ich dem Insolvenzgericht ein Gutachten vor, und dann entscheidet das Gericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Erst dann beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren.

Der „Fall“ EAB ist ja auch deswegen so besonders, weil es für Fernwärme in Deutschland im Vergleich zu Strom und Gas keine Regulierung gibt. Ist das Insolvenzverfahren insoweit auch eine Art Musterverfahren?

Das wird sich zeigen. Ich muss aber mit dem Missverständnis aufräumen, ein Insolvenzverwalter habe die Aufgabe, sich um solche regulatorischen Fragen zu kümmern. Das ist nicht der Fall. Ein Insolvenzverwalter würde damit seine Befugnisse bei weitem überschreiten. Meine Aufgaben beschränken sich darauf, einen Geschäftsbetrieb wenn möglich fortzuführen und den höchstmöglichen Erlös für die geschädigten Gläubiger zu erzielen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Wie werden die nächsten Schritte im Verfahren aussehen?

Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, muss ich die vorhandenen Vermögensgegenstände zugunsten der Gläubiger verwerten, da eine Fortführung im Insolvenzverfahren kaum möglich sein wird. Das kann über eine Investorenlösung geschehen, bei der ein Investor die Anlage kauft, instand setzt und weiter betreibt. Das wäre natürlich für alle Beteiligten die beste Lösung. Für die Anwohner, weil sie dann weiterhin auf dem gewohnten Wege ihre Wärme erhielten. Für die betroffenen Kommunen, weil dies für sie weniger Aufwand bedeuten würde. Und für die Gläubiger, weil ein bestehender Geschäftsbetrieb in der Regel mehr Verkaufserlös bringt. Kommt eine solche Investorenlösung nicht zustande, muss ich die Vermögenswerte einzeln veräußern, also die Grundstücke, die Anlagen und was sich sonst noch im Besitz des Unternehmens befindet.

Viele Kunden der EAB haben mit dem Beginn des vorläufigen Insolvenzverfahrens ja die Hoffnung verbunden, dass es schnell wieder warm in ihren Häusern wird - und das auch offen artikuliert. Wie gehen Sie mit dieser sehr starken Erwartungshaltung um?

Wir haben versucht, transparent zu kommunizieren. Inzwischen liegen uns auch zahlreiche Kundendaten vor, sodass wir jeden uns bekannten Kunden persönlich anschreiben konnten. Auch dürfte jetzt weithin bekannt sein, dass wir keinen ausreichenden finanziellen Handlungsspielraum haben. Was wir tun konnten, haben wir getan: mit allen Beteiligten immer und immer wieder sprechen und schauen, was möglich ist. Durchaus mit Erfolg: Noch vor Weihnachten und auch zwischen den Jahren und um den Jahreswechsel haben wir intensiv gemeinsam mit Kommunen und Stadtwerken nach Lösungen gesucht. Unter anderem konnten wir dadurch in Alsfeld das Abschalten der Gaslieferungen verzögern, bis die Stadt Ersatzwärmequellen bereitgestellt hatte. Ohne Stadtwerke und Kommunen wäre es nicht gegangen. Und auch die überaus sachliche Berichterstattung der Medien – wie ich betonen möchte – hat dazu beigetragen, dass schließlich alle Beteiligten ein klareres Bild gewonnen haben.

Als Insolvenzverwalter bringen Sie ja keinen Koffer voller Geld mit. Sie müssen mit dem arbeiten, was an Masse vorhanden ist. Wie kann es dennoch gelingen, technische Anlagen und Netze der EAB zu reparieren, zu warten und zu erhalten? Oder ist dies nicht möglich?

Natürlich ist dies möglich, aber nur dann, wenn Geld und Hilfe von außen kommen. Entweder durch einen Investor oder – wie bereits geschehen – durch die öffentliche Hand.

Wie sehen Sie in dieser Situation die Aufgabe der Stadt Wetzlar?

Ich befinde mich nun wirklich nicht in der Position, Aufgaben zu verteilen. Als Kaufmann kann ich sagen: Energieversorgung muss sich wie jedes Geschäft rechnen. Das Wichtigste ist es, eine langfristig tragfähige Lösung zu finden, die einerseits die Versorgung der Anwohner sicherstellt, und andererseits einen kostendeckenden Betrieb garantiert. Was der beste Weg dafür ist, kann ich nicht entscheiden.

Können Sie erklären, warum die EAB in eine derartige finanzielle Schieflage geraten ist? Eine Reihe von Kunden hatte im Streit über fehlende oder angeblich fehlerhafte Abrechnungen bereits vor Jahren die Zahlungen eingestellt. Liegt hier ein Grund?

Wissen Sie, als Insolvenzverwalter gehe ich vor wie ein Notarzt am Unfallort. Immer erst die Schwerverletzten. In diesem Fall waren das die Anwohner, die im Kalten saßen. Die Aufarbeitung der Insolvenzursachen folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Können Sie bereits absehen, ob es zur Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens kommen wird, also die dafür nötigen Bedingungen erfüllt sind?

Das ist eine Entscheidung, die einzig und allein des Gerichts fällen kann. Ich denke aber ja.

Was ist ihr Ziel für das EAB-Verfahren?

Ich habe einen klaren gesetzlichen Auftrag: die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger. Wenn ich diesen Auftrag nicht erfülle, mache ich mich persönlich haftbar. Aber wenn Sie mich als Privatmann fragen, dann sage ich, ich drücke allen Anwohnern die Daumen, dass sie bald wieder im Warmen sitzen.