Meldeportal zur Impfpflicht ist online

Arbeitgeber können dem Kreis-Gesundheitsamt Mitarbeiter melden, für die kein Impfstatus nachgewiesen ist.  Symbolfoto: Stephanie Pilick/dpa

Das Kreis-Gesundheitsamt Lahn-Dill nimmt Infos über Mitarbeiter an, die keinen Nachweis über den Impf- oder Genesenenstatus erbracht haben. Und es gibt weitere Fälle.

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WETZLAR/DILLENBURG. Das vom Land Hessen zur Verfügung gestellte Meldeportal für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist seit Mittwoch, 16. März, freigeschaltet. Das teilt der Lahn-Dill-Kreis mit. Auf https:// tinyurl.com/yj5x94w4 können Arbeitgeber dem Kreis-Gesundheitsamt melden, wenn ihre Mitarbeiter keinen Nachweis über den Impf- oder Genesenenstatus erbracht haben beziehungsweise Zweifel an der Richtigkeit des vorgelegten Attests haben, wenn aus medizinischen Gründen keine Corona-Schutzimpfung möglich ist. Die Daten können ausschließlich über das vom Land Hessen freigeschaltete Portal gemeldet werden, heißt es in einer Pressemitteilung: "Meldungen per E-Mail, Fax, Telefon oder auf anderen Wegen kann das Kreis-Gesundheitsamt leider nicht entgegennehmen."