Taxi-Kontrolle in Wetzlar: Vier Fahrer müssen einpacken

In Wetzlar kontrollieren Ordnungskräfte während einer gemeinsamen Aktion Taxis und Minicars.  Foto: Polizeipräsidium Mittelhessen

Abgelaufene Dokumente, keine Alarmanlagen in den Taxen und ein Taxameter, das sich die Eichdirektion genauer anschauen muss. Am Wochenende sind Minicar und Co kontrolliert worden.

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WETZLAR. Abgelaufene Bescheinigungen zur Personenbeförderung, keine vorgeschriebenen Alarmanlagen und ein Taxameter, das nicht ganz den Vorgaben entspricht: Bei einer groß angelegten Aktion wurden Taxis und Minicars in Wetzlar unter die Lupe genommen.

In der Nacht von Freitag (30. September) auf Samstag haben laut Polizeipressesprecher Guido Rehr verschiedenste Ordnungskräfte in einer gemeinsamen Aktion die Einhaltung der für Taxis und Minicars geltenden Vorschriften kontrolliert. Kollegen des regionalen Verkehrsdienstes, unterstützt vom Innen- und Außendienst des Wetzlarer Ordnungsamtes, von der Stadtpolizei, von Mitarbeitern der Hessischen Eichdirektion und von Polizistinnen und Polizisten der Station in Wetzlar, "kontrollierten zwischen 21 und 3 Uhr insgesamt 56 ,Mietdroschken'", teilt Guido Rehr mit.

Vier der kontrollierten Fahrer "durften" auch direkt im Anschluss an die Überprüfung wieder zurück in ihre Zentrale fahren, da bei zweien der Personenbeförderungsschein abgelaufen war und die beiden anderen die Auszüge aus den Genehmigungsurkunden nicht mitführten.

Alarmanlage für Taxis und Minicars funktioniert nicht

In mehreren Fällen beanstandeten die Ordnungskräfte die für Taxis eigens vorgeschriebene Alarmanlage. "Diese dient der Sicherheit der Fahrer und kann über einen Schalter vom Fahrersitz aus aktiviert werden", erklärt Rehr. In einigen Fällen funktionierte die Notfalltechnik nicht, sodass für die jeweiligen Unternehmer Geldbußen in Höhe von 250 Euro fällig werden.

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Auch Mitarbeiter der Hessischen Eichdirektion waren an der Aktion beteiligt und warfen einen Blick auf die Taxameter der Fahrzeuge. In einem Fall bemängelten die Experten die Eichung und leiteten in eigener Zuständigkeit ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ein.

Auch die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge und deren Ausrüstung wurde kontrolliert. Hierbei fielen vor allem abgefahrene Reifen, welche die erforderliche Mindestprofiltiefe nicht hatten auf und fehlende Warnwesten, Verbandskästen oder Warndreiecke, die die Fahrer vorzeigen sollten.