Chöre im Kreis Limburg-Weilburg dürfen wieder proben
Endlich geht das gemeinsame Einüben der Lieder wieder, aber: Es gelten strenge Auflagen.
Von red
Es geht wieder: Die Chöre im Landkreis dürfen wieder proben. Symbolfoto: picture alliance / dpa
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LIMBURG-WEILBURG - Endlich. Die Chöre im Landkreis dürfen wieder proben. Das hat die Kreisverwaltung mitgeteilt. Allerdings müssen dabei einige Regeln beachtet werden.
Zum einen darf die Teilnehmerzahl 200 nicht übersteigen, zum anderen wird ein Corona-Negativnachweis (geimpft, genesen, getestet) empfohlen. Bei den Chorproben muss außerdem ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden, die Kontaktdaten müssen festgehalten werden und es muss ein geeignetes Hygienekonzept vorliegen. Zu den Abstands- und Hygienemaßnahmen müsse es, teilt der Kreis weiter mit, auch einen Aushang geben.
Außerdem: Chorproben in geschlossenen Räumen sind zwar in der aktuell geltenden Stufe 2 der Corona-Schutzverordnungen nicht verboten, allerdings müssen bei Veranstaltungen und Zusammenkünften in geschlossenen Räumen medizinische Masken getragen werden.
Drinnen muss weiter eine Maske getragen werden
Zudem gilt auch für Chorproben, dass Aufenthalte im öffentlichen Raum nur in Gruppen von höchstens zehn Personen gestattet sind. Dabei zählen Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Entsprechendes gilt auch für private Zusammenkünfte.
Sollte die Inzidenz an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen erneut über 100 liegen, tritt am übernächsten Tag automatisch die Bundesnotbremse wieder in Kraft. Chorproben wären dann erneut nicht mehr möglich.