Am Samstag ist die Inzidenz über den Schwellenwert von 444 gestiegen. Kommen nun schärfere Regeln auf die Bürger zu? Wir haben Antworten auf wichtige Fragen.
Von Mika Beuster
Redakteur Weilburg
Maskenpflicht auch bald in der Fußgängerzone in Weilburg und an anderen Orten im Landkreis? Steigt die Inzidenz weiter, kommen schärfere Regeln auf die Bürger zu. Foto: Mika Beuster
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LIMBURG-WEILBURG - Am Samstag ist die Inzidenz in Limburg-Weilburg auf 444 gestiegen, wie die Kreisverwaltung meldet. Die Inzidenz beschreibt die innerhalb von sieben Tagen neu aufgetretene Anzahl an Infektionen mit dem Corona-Virus pro 100 000 Einwohner. Am Vortag betrug dieser Wert noch 352,9 - stieg aber davor auch schon an.
In Hessen gelten ab einem mehrtägigen Überschreiten der Inzidenz von 350 besondere Regeln. Was bedeutet das und was kommt auf die Bürger im Kreis zu, für den Fall, dass Limburg-Weilburg zum "Corona-Hotspot" wird? Wir haben Antworten auf Fragen zusammengestellt.
Ab wann gilt die "Hotspot"-Regel?
Sobald die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegen, greifen vor Ort zusätzliche "Hotspot-Regelungen" ab dem nächsten Tag, heißt es von der Landesregierung. Die Regelungen greifen dann aber unmittelbar, ohne dass es einer kommunalen Umsetzung durch Allgemeinverfügung bedürfte. Lediglich die Orte und Plätze, in denen das Alkoholverbot gilt, seien von den Kommunen festzulegen. Gleiches gelte für die genaue Bestimmung der Fußgängerzonen, in denen Maskenpflicht besteht; hier können die Kommunen auch Zeitfenster für die Maskenpflicht bestimmen.
Gibt es Orte, wo die "Hotspot"-Regeln schon gelten?
Ja - mit Stand Freitag meldet das hessische Sozialministerium, dass der benachbarte Hochtaunuskreis derzeit davon ebenso betroffen ist wie der Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Fulda, Landkreis Groß-Gerau, Main-Kinzig-Kreis, Landkreis Offenbach, Stadt Darmstadt, Stadt Frankfurt, Stadt Kassel, Stadt Offenbach und die Stadt Wiesbaden. Ab Samstag wird auch der ebenfalls benachbarte Rheingau-Taunus-Kreis unter die Regelung fallen sowie der Landkreis Bergstraße und der Wetteraukreis. Im benachbarten Lahn-Dill-Kreis spitzt sich die Corona-Lage ebenfalls zu. Dort rechnen die Behörden damit, dass ab Montag die schärferen Regeln gelten könnten. Am Freitag hatte der Wert dort ebenfalls den Schwellenwert überschritten.
Was verändert sich, wenn in Limburg-Weilburg die "Hotspot"-Regeln gelten sollten?
Mit dem Inkrafttreten der "Hotspot"-Regeln gilt dann ein Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden. Außerdem gibt es dann eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Einkaufszentren. Die genaue Abgrenzung legen die Kommunen fest. Bei Veranstaltungen, die mehr als zehn Personen umfassen, sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich - also auf dem Sportplatz, im Fitnessstudio, Kino oder Theater - und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt: drinnen 2G plus, draußen 2G. Prostitutionsstätten werden geschlossen.
Was bedeuten 2G und 2G plus?
Die 2G-Regel besagt laut dem Land Hessen, dass nur Geimpfte und Genesene Zugang haben. 2G plus bedeutet, dass ausschließlich negativ getestete Geimpfte und Genesene Zutritt haben.
Wie angespannt ist die Lage derzeit in den Krankenhäusern?
In den Krankenhäusern des Landkreises befinden sich aktuell neun mit dem Coronavirus infizierte Personen im Normalpflegebett und sechs Personen im Intensivbett. Um eine bestmögliche Versorgung der Corona-Patienten zu gewährleisten, kann es zu Verlegungen zwischen den Krankenhäusern kommen. Die Hospitalisierungs-Inzidenz in Hessen beträgt 2,62.
Wie ist die Lage an den Schulen?
Mit der ersten Schulwoche im neuen Jahr sind auch Fälle an den Schulen im Kreis gemeldet worden. Die Kreisverwaltung als Schulträger meldet neue positive Fälle in der Heinrich-von-Gagern-Schule Weilburg, im Gymnasium Philippinum Weilburg, in der Leo-Sternberg-Schule Limburg und in der Kindertagesstätte "St. Therese" Linter. Auf Grundlage des Erlasses zu Absonderungsentscheidungen (Quarantäne) des hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und des Kultusministeriums findet bei Absonderungsentscheidungen eine Einzelfallabwägung statt, meldet der Kreis weiter. Dabei erfolge in Absprache mit den Schulen eine Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort. Die Absonderung ganzer Klassen oder Kurse komme regelmäßig nicht in Betracht, heißt es vom Kreis.
Ihre Erstimpfung haben mit Stand Freitag 77,5 Prozent im Landkreis Limburg-Weilburg erhalten, 133 467 Menschen. Vollständig geimpft sind 74,3 Prozent, also 128 074 Personen. Eine dritte, also Booster-Impfung, haben 46,7 Prozent erhalten - 80 388. Im Landkreis leben 172 291 Menschen.
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 14.01.2022 um 16:00 Uhr publiziert.