In der Frage eines Fahrverbotes für Diesel-Fahrzeuge gewinnt Limburg Zeit: Ein Verfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) findet nicht wie geplant schon am 14. September statt.
Die Messstelle für Luftschadstoffe an der Limburger Schiede. Archivfoto: Jürgen Vetter
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Limburg (red). In der Frage eines drohenden Fahrverbotes für Diesel-Fahrzeuge gewinnt Limburg etwas Zeit: Am 14. September wollte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Verwaltungsstreitverfahren zwischen der Deutschen Umwelthilfe und dem Land Hessen verhandeln, Thema ist der Luftreinhalteplan mit der Schadstoffbelastung in der Stadt und ein möglicherweise daraus folgendes Dieselfahrverbot. Der VGH hat den Termin aufgehoben, ein neuer Termin ist noch nicht festgelegt worden.
Als Begründung für die Aufhebung des Termins führt der VGH laut einer Mitteilung der Stadt Limburg die Entwicklung in Offenbach an. Beide Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe seien bisher gemeinsam durchgeführt worden, das soll nach Auffassung des 9. Senats des VGH auch so bleiben. Da für Offenbach jedoch in der Zwischenzeit die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorgelegt wurde, bis zum 14. August eine Öffentlichkeitsbeteiligung läuft und der fortgeschriebene Luftreinhalteplan im Oktober im Staatsanzeiger veröffentlicht werden soll, werde eine mündliche Verhandlung am 14. September vom VGH für nicht sinnvoll erachtet.
Nach Einschätzung von Bürgermeister Dr. Marius Hahn (SPD) bedeutet die Verschiebung für Limburg lediglich einen kleinen Zeitgewinn, nicht mehr und nicht weniger: "Wir hoffen, dass dieser Zeitgewinn dazu führt, dass das Land einen Entwurf für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Limburg vorlegen kann, der dann auch Grundlage für die Verhandlung darstellt. Wir als Stadt werden diesen Zeitgewinn nutzen, und auf dem Weg der vielen kleinen Schritte zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung weitergehen."
Hahn weist darauf hin, dass es in Kürze an verschiedenen Stellen aktuelle Informationen für Fahrgäste von Bus und Bahn geben werde, die Stadt gerade ein Konzept zur Erstellung der CityLogistik vergeben habe, weitere Standorte für Ladesäulen für E-Fahrzeuge von der EVL aufgebaut würden, die Vorbereitungen für ein Nachfolgeangebot des Anrufsammeltaxis mit Angebotserweiterung laufe und noch einiges mehr.
"Wir müssen den Zeitgewinn nutzen, um davon zu überzeugen, dass es sich um eine Aufgabe handelt, die von vielen Beteiligten wahrgenommen werden muss", verdeutlicht Hahn. Bei der CityLogistik, so sein Eindruck, sei das angekommen und städtischer Handel, Dienstleister oder Logistiker brächten sich ein. In der Situation im öffentlichen Nahverkehr mit unterschiedlichen Tarifsystemen und verschiedenen Verkehrsverbünden gebe es aber wenig sichtbare Bewegung. Auch bezüglich der Rolle des Landkreises als Straßenverkehrsbehörde und großem Arbeitgeber wünsche sich die Stadt mehr Aktivität. Das gelte auch für das Land, das von der Umwelthilfe verklagt wird. Von dort gibt es nach Angaben von Hahn Signale, die der Stadt in ihrer Lage nicht weiterhelfen.
Der VGH hat mit seiner Absage des Termins das Land als Beklagte aufgefordert, zeitnah Angaben zum Stand des Verfahrens zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Limburg zu machen.
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 07.08.2020 um 16:10 Uhr publiziert.