Der Magistrat der Stadt Limburg hat den Entwurf des Bebauungsplanes für die "Gemini Plaza" überarbeitet.
Von red
Investoren planen an der B 8 bei Limburg das "Gemini Plaza". In zwei Komplexen sollen auf rund 30 000 Quadratmetern Flächen für Wohnen, Büro, Fitness und zum Einkaufen entstehen. Foto: Stadt Limburg
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LIMBURG - Das Bauleitverfahren für das Projekt "Gemini Plaza" in der Limburger Dieselstraße soll fortgeführt werden. Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und die Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschließen.
Das Projekt, das Investoren an der B 8 umsetzen wollen, sieht zwei große Komplexe vor. Auf rund 30 000 Quadratmetern sollen Flächen für Wohnen - unter anderem auch sogenannte Mikroappartements, Büros, aber auch Räume für Fitness und zum Einkaufen entstehen.
Den Aufstellungsbeschluss für das Projekt hatte die Stadtverordnetenversammlung am 20. Mai gefällt. Danach gab es eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange. Nach Angaben von Bürgermeister Marius Hahn (SPD) sind Stellungnahmen eingegangen, die sich grundsätzlich positiv zu dem Vorhaben äußern, gleichwohl aber auch Änderungsbedarf sehen.
Der CityRing als Werbegemeinschaft des Limburger Handels sowie die Industrie- und Handelskammer hatten sich frühzeitig öffentlich gegen eine geplante Einzelhandelsverkaufsfläche von mehr als 2000 Quadratmetern und auch gegen das dort vorgesehene Angebot ausgesprochen. Dabei verwiesen sie auf das Einzelhandelskonzept der Stadt, wonach bestimmte Sortimente der Innenstadt vorbehalten sind. Dies solle auch bei der Genehmigung des Gemini-Plaza-Projekts berücksichtigt werden.
Die Einzelhandelsfläche wurde in den nun dem Magistrat vorgestellten Planungen verkleinert und auch vom Sortiment her begrenzt.
Bis zu 1600 Quadratmeter für Lebensmittel-Handel
Die weitere Planung sieht vor, dass in den beiden Gebäudekomplexen zusammen eine Einzelhandelsfläche mit einer Größe von 1600 Quadratmetern realisiert werden kann. Diese dient vor allem der Nahversorgung und soll ein Angebot an Lebensmitteln umfassen. Als Sortiment entfällt alles, was sich unter dem Begriff Non-Food-Einzelhandel zusammenfassen lässt.
Aufgrund der eingegangenen Anregungen und Bedenken gibt es einige weitere Anpassungen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist erweitert worden, wobei es sich dabei um Verkehrsflächen handelt. Die Lärmschutzprüfung führt dazu, dass Teile der vorgesehenen oberirdischen Stellplätze im Bereich Gemini-Plaza Ost an der Siemensstraße nur während des Tages genutzt werden dürfen.
Im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung des Areals ist es nach Einschätzung der Stadt notwendig, den Knotenpunkt B 8/Dieselstraße/Westerwaldstraße mit in den Blick zu nehmen. Die Stadt plant die Sanierung und den Ausbau der Westerwaldstraße ab Mitte 2021. Zudem ist ein Lückenschluss in der Anbindung der B 8 an das Radverkehrsnetz vorgesehen. Alle drei Vorhaben sollen daher in einer Gesamtschau betrachtet und verkehrstechnisch bewertet werden. Die anschließende Planung soll in enger Abstimmung zwischen der Stadt, Hessen Mobil und den Investoren des Gemini-Plaza-Projekts vorgenommen werden.
Stimmt die Stadtverordnetenversammlung in ihrer nächsten Sitzung der geänderten Planung zu, wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich aller Fachgutachten öffentlich ausgelegt.