Nicht nur die Gebühren für eine Beisetzung in einer der Urnenwände steigen. Auch für eine Grabstätte zahlen die Bürger nun mehr, ebenso wie für die Nutzung der Trauerhallen.
Wer beispielsweise eine Trauerfeier in einem Aufbahrungsraum oder einer Friedhofskapelle abhält, zahlt nun statt 50 Euro 75 Euro dafür.
Ein Einzelgrab für eine Erdbestattung kostet statt 400 Euro jetzt 450 Euro. Wird eine Urne beigesetzt, sind es 350 Euro statt 300 Euro. Das Grab besteht dann 25 Jahre nach einer Erdbestattung beziehungsweise 20 Jahre nach einer Urnenbeisetzung.
Bei den Kaufgräbern, die 40 Jahre bestehen bleiben, werden für bis zu zwei Grabstellen bei einer Erdbestattung 2800 Euro statt 2400 Euro erhoben. Für ein Urnengrab mit bis zu zwei bis vier Grabstellen werden statt 1200 jetzt 1400 Euro berechnet.
Auch die Gebühren für das Abräumen einer Grabstelle erhöhen sich, außer für das Abräumen eines Urneneinzelgrabes. Die Gebühr hierfür sinkt von 170 Euro auf 150 Euro. Neu hinzu kommt das Entfernen einer Platte aus dem Rasenfeld, wofür 50 Euro berechnet werden.