Die Gemeindevertretung in Selters hat die Straßenbeitragssatzung in der jetzigen Form verabschiedet.
Von Andreas E. Müller
Immer wieder Thema in den hessischen Kommunen: Wer bezahlt für die Sanierung von Straßen? Symbolfoto: Oliver Berg/dpa
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SELTERS. Keine Mehrheit fand ein Antrag der Freien Wähler Selters (FWS) für eine Resolution an die Adresse der Hessischen Landesregierung. Ziel der Resolution sollte eine Abschaffung von Straßenbeiträgen in der Taunusgemeinde sein.
Evelyn Schütz führte in der Begründung des Antrages aus, dass die bestehende Regelung der Finanzierung auf kommunaler Ebene eine "unbillige Belastung der Bürger" darstelle. Sie machte aber auch deutlich, dass sich die Gemeinde die Abschaffung aus eigener Kraft nicht leisten könne. Eine notwendige Gegenfinanzierung der entfallenen Einnahmen könne nur durch entsprechende Zuweisungen durch den Landeshaushalt erfolgen. Daher die Resolution.
Manuel Böcher (CDU) machte deutlich, dass seine Fraktion eine derartige Resolution ablehne. Die bestehende "25-Prozent-Lösung" sei nach Meinung der CDU die fairste Möglichkeit, die Last zu verteilen. Würde das Land dieser Resolution zustimmen, bedeute das auch, dass sich die Gemeinde dann Entscheidungen wegnehmen lassen müsse.
"Jetzt können wir entscheiden, welche Straße gemacht wird", betonte er und ergänzte: "Wer bezahlt, entscheidet". Er wies darauf hin, dass wir alle das Land seien, es also doch wieder unsere Brieftasche betreffe.
Parlament bestätigt "Selterser Modell"
Auch die Unabhängigen Wähler Eisenbach (UWE) wollten den Antrag der FWS nicht unterstützen. Lo Siegmund führte aus, dass sich seine Fraktion ausgiebig mit dem Thema befasst hätte, aber zur gleichen Meinung wie die CDU gekommen seien. "Wir wollen die Autonomie unserer Gemeinde nicht ohne Not aus der Hand geben", sagte er. Die UWE sei viel mehr für das Modell "Wiederkehrende Straßenbeiträge".
In der nachfolgenden Abstimmung sprachen sich elf Gemeindevertreter für die Resolution aus, 13 stimmten dagegen. Damit war der Antrag abgelehnt.
Bereits zuvor hatte das Parlament einstimmig die Straßenbeitragssatzung verabschiedet und damit das seit März 2014 bestehende "Selterser Modell" bestätigt. Dieses sieht vor, generell bei wesentlichen Erneuerungen von Gemeindestraßen einen Beitragssatz von 25 Prozent für die Anlieger anzuwenden. Keine Anwendung findet dieser Beitragssatz bei Baugebieten, die nach 1974 ausgewiesen wurden.
In der Ausführung zu dieser Beschlussvorlage wird darauf verwiesen, dass die Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise sehr gut seien. Die betroffenen Anlieger würden frühzeitig über geplante Maßnahmen und über die Höhe ihres Straßenbeitrages informiert. Stundungsanträge würden großzügig gehandhabt.
Das "Selterser Modell" sei für alle Bürger die günstigste Variante und solle weiterhin Anwendung finden, heißt es dort.