Gericht urteilt: 15-Kilometer-Regel teilweise rechtswidrig
Der Limburger Manfred Hübner ist gegen die 15-Kilometer-Regel vorgegangen - und hat vom Verwaltungsgericht Recht bekommen. Was Gericht, Polizei und Landkreis dazu sagen.
Von Ulrike Sauer, Mika Beuster und Jürgen Vetter
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Am Samstag ist es in Limburg bei einer Corona-Demo zu Verstößen gegen Auflagen gekommen. So wurden teilweise keine Masken getragen, der Mindestabstand nicht eingehalten. Foto. Mika Beuster
Am Samstag hatten etwa 50 Menschen in Limburg gegen die Corona-Maßnahmen demonstriert. Dabei ist es zu Verstößen gegen die Versammlungsauflagen gekommen, wie die Stadt Limburg am Dienstag mitteilt. Unter anderem wurden keine Masken getragen.
Demo-Organisator Manfred Hübner hatte zu "Limburg steht auf" eingeladen, er ist auch Urheber der Klage gegen die Allgemeinverfügung des Kreises. Im Demoumfeld bewegten sich neben AfD-Politikern auch Anhänger der verschwörungsmythischen Querdenker-Szene. Das Tragen von Schutzmasken wurde so als "Unterdrückung" bezeichnet.
Zum Ende der Veranstaltung hatten sich die Teilnehmer gemeinsam an den Händen gehalten. Dabei sei es zu einem deutlichen Verstoß gegen den Mindestabstand gekommen, die Polizei habe ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Stadt Limburg teilt am Dienstag mit, dass das Händehalten spontan erfolgt sei und nicht vorauszusehen war. Weil es gegen Ende der Veranstaltung stattgefunden habe, sei auf die Auflösung der Versammlung verzichtet worden.
Der Versammlungsleiter habe sich zudem mit zwei weiteren Personen in engen Austausch befunden, ohne eine Maske zu tragen. Dies sei eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadtverwaltung habe entsprechende Schritte eingeleitet und das Gesundheitsamt informiert.