Kein Alkohol nach 23 Uhr, nur noch fünf Personen dürfen sich im öffentlichen Raum treffen: Im Landkreis Limburg-Weilburg gelten schärfere Corona-Regeln wegen steigender Zahlen.
Von Mika Beuster
Redakteur Weilburg
Hier vor der Schlosskirche in Weilburg ist noch alles im grünen Bereich: Die Corona-Warn-App zeigt an, ob ein Nutzer Risiko-Kontakte mit Infizierten hatte. Landrat Michael Köberle (CDU) empfiehlt Bürgern unter anderem das Nutzen der App bei steigenden Zahlen im Landkreis Limburg-Weilburg. Foto: André Bethke
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LIMBURG-WEILBURG - Im Eiltempo sind im Landkreis innerhalb von wenigen Tagen mehrere Corona-Warnstufen überschritten worden. Am Montag steht nun fest: Mit der Inzidenz von 76,0 ist nun auch die nächste Eskalationsstufe überschritten, die ab dem Wert von 75 bestätigten Neuerkrankungen in den letzten sieben Tagen je 100 000 Einwohnern erreicht wird.
Der Landkreis Limburg-Weilburg hat schärfere Corona-Regeln erlassen, die mehrere Lebensbereiche umfassen. Landrat Michael Köberle (CDU) wandte sich mit einer Videobotschaft an die Bürger. "Wir sind wieder in einer ernsten Phase der Corona-Pandemie", sagte er zum aktuellen Stand in dem Video, das auf der Kreishomepage zu sehen ist. Die Pandemie breite sich noch schneller aus als im Frühjahr dieses Jahres. Deshalb heiße das Gebot der Stunde, Kontakte zu reduzieren und die Hygienemaßnahmen einzuhalten. Auch das Nutzen der Corona-Warn-App sowie Stoßlüften empfiehlt der Landrat. Nur durch das Reduzieren von Kontakten außerhalb der Familie, ließe sich die Ausbreitung des Virus bremsen. Es gelte, das Gesundheitssystem nicht zu überfordern.
Der Landkreis hat wegen des Überschreitens des Schwellenwertes eine weitere sogenannte Allgemeinverfügung erlassen, die am Mittwoch in Kraft tritt. Sie wird zunächst bis Montag, 16. November, gültig bleiben. Die Allgemeinverfügung vom 20. Oktober, die insbesondere eine Maskenpflicht ab der Jahrgangsstufe 5 auch im Präsenzunterricht und kontaktlosen Schulsport vorsieht, behalte weiterhin Gültigkeit, heißt es von der Kreisverwaltung.
Neue Regeln
- Im öffentlichen Raum dürfen sich nun ab Mittwoch nur noch fünf Personen oder Angehörige von zwei Hausständen treffen.
- Bei Zusammenkünften und Veranstaltungen darf die Teilnehmerzahl 100 nicht übersteigen, es sei denn, das Gesundheitsamt hat eine größere Teilnehmerzahl gestattet. Mund-Nase-Bedeckung ist in allen Bereichen zu tragen.
- Bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften darf die Teilnehmerzahl 100 nicht übersteigen, es sei denn, das Gesundheitsamt hat es gestattet. Bei den Zusammenkünften ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, auch bei Trauerfeierlichkeiten.
- Bei privaten Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen darf die Teilnehmerzahl zehn nicht übersteigen oder es dürfen dabei nur Personen aus zwei Hausständen teilnehmen. Für Feiern in privaten Räumen wird eine Höchstteilnehmerzahl von zehn Personen oder von Personen aus maximal zwei Hausständen dringend empfohlen.
- Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb gilt eine Obergrenze von 100 Zuschauern. Zuschauer, Betreuer und Trainer haben eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
- Gastronomische Einrichtungen und Vergnügungsstätten sind in der Zeit von 23 bis 6 Uhr zu schließen.
- In der Zeit von 23 bis 6 Uhr ist der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten. Während dieses Zeitraums ist die Abgabe von Alkohol zum Verzehr im öffentlichen Raum untersagt.
- In Gaststätten und Übernachtungsbetrieben sowie insbesondere Mensen, Kantinen, Cafés, Eiscafés und Eisdielen haben Gäste beim Betreten und Verlassen der Lokalität, in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen wie etwa WC oder Wellnessbereich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
- Beim Besuch von Spielhallen, Museen, Schlössern und Gedenkstätten sowie dem Tierpark in Weilburg ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
- Bei außerschulischen Bildungsangeboten ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Lässt die Unterrichtsform dies nicht zu, hat der Unterricht so zu erfolgen, dass ein Mindestabstand von 1,50 Metern sichergestellt werden kann.
- Bei einem Transport von Patienten müssen diese eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, es sei denn, dies ist aus medizinischen Gründen nicht möglich.
- Die in Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Spätaussiedlern sowie sonstigen Massenunterkünften tätigen Personen sind verpflichtet, während ihrer Tätigkeit eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
- In Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen), bei der Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, in Werkstätten für Menschen mit Behinderung und in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen gilt die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske für das dort tätige Personal.
- Es wird dringend empfohlen, eine Mund-Nase-Bedeckung nicht nur dort zu tragen, wo dies durch die gültigen Verordnungen sowie die Allgemeinverfügung vorgegeben wird, sondern dies im öffentlichen Raum auch dort zu tun, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen, insbesondere in Einkaufsstraßen, auf öffentlichen Plätzen, in Fußgängerzonen und in Büro- und Verwaltungsgebäuden.
- Plexiglas-Kinnvisiere, die lediglich Teile des Gesichtes bedecken, gelten nicht als Mund-Nase-Bedeckung und sind zu diesem Zwecke verboten. Wenn ein Gesichtsvisier benutzt wird, dann ausschließlich solche, die das gesamte Gesichtsfeld bedecken. Es gilt die Empfehlung, auf eine Alltagsmaske zurückzugreifen.
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Lage an Schulen und Kitas
Je einen Corona-Fall gibt es an der Wilhelm-Knapp-Schule in Weilburg sowie an einigen Limburger Schulen. An der Fürst-Johann-Ludwig-Schule Hadamar wird ein Fall gemeldet, an der PPC in Limburg zwei Fälle, an der Tilemannschule drei. An weiteren Schulen im Kreis befinden sich Klassen zu Hause, da dort auf Testungen gewartet wird. Das Gleiche gelte für die Kita Heilig Kreuz in Weilburg sowie das Spatzennest in Seelbach. Auch in Heimen gibt es Fälle: Im Altenheim St. Georg in Limburg gibt es zwei positive Fälle (eine Mitarbeiterin und eine Bewohnerin). Im Anna-Müller-Haus in Bad Camberg ist eine Mitarbeiterin positiv getestet worden.
Warum steigen die Zahlen?
Kreissprecher Jan Kieserg macht vor allem Kontaktpersonen für den Anstieg der Infektionen verantwortlich, diesmal seien es weniger Reiserückkehrer. Um so wichtiger sei es, die Infektionsketten zurückzuverfolgen. Das Gesundheitsamt könne derzeit diese Arbeit noch leisten, stoße aber langsam an die Grenzen - alle verfügbaren Mitarbeiter seien eingesetzt. Die Belastung werde etwa durch die hohe Zahl an Menschen in Quarantäne deutlich. In der neuen Eskalationsstufe gebe es nun zwar eine erhöhte Meldung an das hessische Sozialministerium, der Kreis sei aber weiterhin Herr des Handelns im Kreis - man werde nun mit den Maßnahmen alles versuchen, das Infektionsgeschehen einzudämmen.