(mer). Bei der Verhandlung der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Stadt Mainz am 28. Oktober zur Forderung nach einem Dieselfahrverbot ist mit hoher...
MAINZ. Bei der Verhandlung der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Stadt Mainz am 28. Oktober zur Forderung nach einem Dieselfahrverbot ist mit hoher Wahrscheinlichkeit an diesem Tag nicht mit einer Entscheidung zu rechnen. Das sagte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Koblenz auf Anfrage dieser Zeitung. Die Urteilsverkündung wird vermutlich erst ein bis zwei Wochen später erfolgen.
Wie berichtet, verhandelt das OVG die DUH-Klage zur Fortschreibung des städtischen Luftreinhalteplans. Die Stadt hat auf die zunächst angekündigte Einführung eines Fahrverbots für Diesel bis Euro V auf der Rheinachse zum 1. Oktober verzichtet, da laut Gutachten der Stickstoffdioxid-Grenzwert 2020 an allen Messstellen eingehalten wird. Die DUH zweifelt die prognostizierte Abnahme der Schadstoffbelastung an.