Ab 1. Januar ist die Anzahl der Sperrmüllabfuhren für Kunden des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf abhängig von der Restmüllgebühr.
Von red
Ab 1. Januar staffelt sich die Häufigkeit der kostenlosen Sperrmüllabfuhr nach den Gebühren, die an einem Grundstück pro Jahr für Restmüll anfallen. Archivfoto: Karl-Heinz Bärtl
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BREIDENBACH - Der Müllabfuhrzweckverband (MZV) Biedenkopf ändert zum 1. Januar die Regeln für die Abfuhr von Sperrmüll. Die Anzahl der Abfuhren pro Jahr ist jetzt abhängig von der Restmüllgebühr, die jährlich gezahlt wird.
Zuvor galt, pro Grundstück und Kalenderhalbjahr ist eine Sperrmüllabfuhr gebührenfrei. Außerdem konnte man mehr anmelden, wenn über zehn Personen an einer Adresse gemeldet waren.
Jetzt heißt es: Pro angeschlossenem Grundstück sind mindestens zwei Sperrmüllabfuhren im Jahr gebührenfrei. Und berechnet wird das nach der Restmüllgebühr, die jährlich anfällt. Wer für seinen Restmüll bis 150 Euro pro Jahr zahlt, kann zwei Mal die Abfuhr kostenlos beantragen. Gebühren bis 225 Euro machen drei kostenlose Abfuhren möglich, bis 300 Euro vier, bis 375 Euro fünf, bis 450 Euro sechs, bis 525 Euro sieben, bis 600 Euro acht, bis 675 Euro neun und bis 750 Euro Gebühren für den Restmüll zehn Abfuhren. Wer mehr benötigt, als ihm nach dieser Rechnung zusteht, zahlt pro Abfuhr 110 Euro Gebühren.
Wer sich eine Restmülltonne mit seinem Nachbarn teilt, muss auch weiterhin den Sperrmüll an dem Grundstück anmelden und bereitstellen, an dem auch das Restmüllgefäß angemeldet ist.
Sperrmüll kann online auf https://tinyurl.com/msafjhka angemeldet werden. Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Anforderungskarte auszufüllen. Die Anforderungskarten gibt es in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie in der Geschäftsstelle des MZV (Hausbergweg 1, Breidenbach). Der jeweilige Abfuhrtermin wird dann per Post mitgeteilt.