DAUTPHETAL-BUCHENAU - Die steigende Inzidenz im Landkreis Marburg-Biedenkopf wirkt sich auch auf die Nutzung des Hallenbades in Buchenau aus. Dort gelten ab kommenden Montag, 30. August, bei einer Inzidenz von über 35 geänderte Vorgaben der Corona-Schutzverordnung.
Die Nutzung des Bades ist bis auf Weiteres nur Vereinsmitgliedern gestattet. Zutritt haben zudem nur Personen über sechs Jahre, die geimpft, genesen oder nicht älter als 24 Stunden negativ getestet sind. Auch das Testheft von Schülern gilt als Nachweis. Weiterhin gelten die Verhaltensregeln, die bereits im September 2020 aufgestellt wurden und die im Bad sowie auf der Homepage des Vereins veröffentlicht sind.
Das Schwimmbad in Buchenau ist montags und dienstags von 15.30 bis 20.30 Uhr, freitags von 15 bis 20.30 Uhr und sonntags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Während dieser Zeit ist das Bad unter Telefon 01 51 -50 59 05 79 erreichbar. Weitere Informationen gibt es zudem auf der Homepage unter www.hallenbadverein-buchenau.de sowie bei den Vorsitzenden Karl-Heinz Grebe, Telefon 0 64 66 -74 70) und Tobias Hövelberend, Telefon 0 64 66 -9 11 61 24.