Corona-Maßnahmen: Kreis verhängt Sperrstunde

Für private Feiern werden die Hinterländer Bürger- und Gemeinschaftshäuser bis Ende Januar 2021 nicht zur Verfügung stehen, vereinbaren die Bürgermeister. Symbolfoto: Angelika Warmuth/dpa
Für private Feiern werden die Hinterländer Bürger- und Gemeinschaftshäuser bis Ende Januar 2021 nicht zur Verfügung stehen, vereinbaren die Bürgermeister. Symbolfoto: Angelika Warmuth/dpa
- Der Kreis spricht die "dringliche Empfehlung" aus, im öffentlichen Raum Masken zu tragen - überall, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
- Der Kreis führt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr ein. In dieser Zeit gilt ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum; auch der Verkauf von Alkohol - etwa an Tankstellen - ist untersagt.
- Unverändert bleiben die zulässigen Teilnehmerzahlen bei privaten Feiern: In angemieteten Räumen dürfen höchstens 25 Personen gemeinsam feiern - wobei Angehörige verschiedener Hausstände Abstand halten müssen. Und der Kreis spricht weiter die dringliche Empfehlung aus, Feiern im Privatbereich auf zehn Personen aus höchstens zwei Hausständen zu beschränken.
- Neue Kontaktbeschränkungen gibt es für öffentlichen Raum: Höchstens zehn Personen dürfen sich dort gemeinsam aufhalten.
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nur noch mit maximal 100 Teilnehmern erlaubt (zuvor waren es 250). Gottesdienste und Bestattungen sind zulässig, wenn die Hygieneregeln beachtet werden - hier gelten die entsprechenden Verordnungen der Landesregierung.
- Angelburg, Bad Endbach, Biedenkopf, Breidenbach, Dautphetal, Gladenbach, Lohra und Steffenberg werden - zunächst befristet bis zum 31. Januar 2021 - weiterhin keine Bürgerhäuser für private Zwecke vermieten. Private Zwecke sind etwa Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen und Kaffee nach Bestattungen.
- Vereinsgetragene Nutzungsvereinbarungen - etwa für notwendige Jahreshauptversammlungen - sind bei Vorlage eines Hygienekonzeptes möglich. Alkoholische Getränke sind dabei verboten. Die Bürgermeister weisen darauf hin, dass die Anzahl der Teilnehmer von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen laut Kreis nun bei maximal 100 liegen darf.