Im beschriebenen Schockanruf-Fall will die verzweifelte Seniorin ihr Kind vermeintlich aus der Untersuchungshaft holen, sie gegen die Zahlung einer Kaution freibekommen.
Ein solcher Fall, bei dem eine Staatsanwältin bei der Mutter der angeblichen Angeklagten anruft, ist ausgeschlossenDenn: Zwar kennt auch die deutsche Strafprozessordnung die "Leistung einer angemessenen Sicherheit" (StPO, Paragraf 116), um den Vollzug eines Haftbefehls auszusetzen.
Nur wird dieses System der Sicherheitsleistung hierzulande bei Weitem nicht in der Form angewendet, wie man es aus amerikanischen Krimis kennt.
"Das Gesetz sieht das zwar vor, aber es ist nicht Standard ,wie zum Beispiel in den USA", bestätigt Timo Ide, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Marburg.
Und selbst wenn ein Richter im Sinne der Haftprüfung einer Kaution zustimmt, dann rufe weder die Staatsanwaltschaft noch die Polizei oder das Gericht bei Beschuldigten oder bei Verwandten an, betont der Staatsanwalt.