21.06.2013
Region Wetzlar Ex-Chef soll zahlen
GEWOBAU Gericht hält fristlose Kündigung für rechtens
Wetzlar. Schwere Zeiten für den Ex-Geschäftsführer der Wetzlarer Wohnungsgesellschaft Gewobau und dem Spar- und Bauverein. Dem Mann war vor acht Jahren, kurz vor seiner Pensionierung, fristlos gekündigt worden - wegen Unregelmäßigkeiten bei seiner Geschäftsführung. Dies sei rechtens gewesen, urteilte jetzt in 1. Instanz das Landgericht Limburg. Außerdem soll der Wetzlarer rund 180.000 Euro Schadenersatz zahlen. Gegen dieses Urteil hat er inzwischen Berufung eingelegt.
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