Hessen plant keine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken

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Verpackte FFP2-Masken liegen in einer Apotheke auf dem Verkaufstresen. Foto: dpa

In Bayern gilt ab Montag im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. In Hessen dagegen bleibt es bei der derzeitigen Regelung.

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WIESBADEN. Hessen bereitet keine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel vor. Aktuell sei nichts entsprechendes geplant, teilte das Sozialministerium auf Anfrage in Wiesbaden mit. Bayern ist diesen Schritt gegangen. Die Regelung gilt in dem Bundesland ab dem kommenden Montag.

Nach der derzeit in Hessen geltenden Corona-Verordnung zählt als Mund-Nasen-Bedeckung jeder vollständige, eng an der Gesichtshaut anliegende Schutz vor Mund und Nase, der geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder gewöhnliche Aussprache zu verringern. Eine Zertifizierung ist nicht demnach notwendig.

Von dpa