Lahnau/Limburg Fristverlängerung im Zivilverfahren um den Pferdekopf: Das Limburger Landgericht hat seinen nächsten Termin vom 3. auf den 24. Februar verlegt. Nach Angaben des Gerichts soll dem Kläger - einem Landwirt aus Waldgirmes - mehr Zeit gegeben werden, auf den Vergleichsvorschlag des Landes zu reagieren. Im Gespräch mit dieser Zeitung hatte sein Anwalt Bertold Schmidt-Thomé bereits gesagt, dass die vom Land Hessen als Entschädigung gebotene Summe von 515 000 Euro als Entschädigung für den Pferdekopf nicht angemessen sei. Schmidt-Thomé meldete zudem Zweifel an der Schätzung des Gerichts an, das von einem Marktwert des Kopfes in Deutschland von 1,8 Millionen Euro ausgeht - der Hälfte dessen, was ein Kunsthändler aus Basel als Wert auf dem internationalen Markt ermittelt hatte. Der nationale Wert könne nicht so viel niedriger sein, sagte der Jurist und verwies auf regionale Bezüge des Fundstücks. Man wolle aber mit dem Land in Kontakt bleiben. (pre/Archivfoto: Dedert, dpa)
(Archivfoto: Dedert/dpa)
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Lahnau/Limburg Fristverlängerung im Zivilverfahren um den Pferdekopf: Das Limburger Landgericht hat seinen nächsten Termin vom 3. auf den 24. Februar verlegt. Nach Angaben des Gerichts soll dem Kläger - einem Landwirt aus Waldgirmes - mehr Zeit gegeben werden, auf den Vergleichsvorschlag des Landes zu reagieren. Im Gespräch mit dieser Zeitung hatte sein Anwalt Bertold Schmidt-Thomé bereits gesagt, dass die vom Land Hessen als Entschädigung gebotene Summe von 515 000 Euro als Entschädigung für den Pferdekopf nicht angemessen sei. Schmidt-Thomé meldete zudem Zweifel an der Schätzung des Gerichts an, das von einem Marktwert des Kopfes in Deutschland von 1,8 Millionen Euro ausgeht - der Hälfte dessen, was ein Kunsthändler aus Basel als Wert auf dem internationalen Markt ermittelt hatte. Der nationale Wert könne nicht so viel niedriger sein, sagte der Jurist und verwies auf regionale Bezüge des Fundstücks. Man wolle aber mit dem Land in Kontakt bleiben. (pre/Archivfoto: Dedert, dpa)