Sollte der Rechtsstreit um den im Jahr 2009 in Waldgirmes gefundenen Pferdekopf noch dieses Jahr enden? Das Limburger Landgericht jedenfalls hat einen weiteren Kammertermin angesetzt – es ist nach jetzigem Stand der letzte.
Da der Pferdekopf seit seiner Restaurierung nicht mehr öffentlich gezeigt wurde, gibt es nur ungefähre Vorstellungen seines heutigen Aussehens. Das Foto zeigt die Restauratorin Angelika Ulbrich.
(Foto: Dedert, dpa)
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Lahnau/Limburg - Sollte der Rechtsstreit um den im Jahr 2009 in Waldgirmes gefundenen Pferdekopf noch dieses Jahr enden? Das Limburger Landgericht jedenfalls hat einen weiteren Kammertermin angesetzt – es ist nach jetzigem Stand der letzte.
Am 14. September, einem Freitag, wird vor Gericht erneut über den Sensationsfund verhandelt. Weitere Termine sind nach Angaben des Gerichts nicht angesetzt. Sprecher Henrik Gemmer teilte auf Nachfrage dieser Zeitung mit, dass die Prozessparteien keine Sachverständigenanhörung beantragt hätten. Eine Entscheidung werde aller Voraussicht in der Sitzung nicht ergehen. Im Zivilverfahren sei das nicht üblich. Es sei aber durchaus davon auszugehen, dass die Kammer einen Verkündungstermin etwa zwei bis drei Wochen später ansetzen und dort seine Entscheidung mitteilen werde.
Worum geht es? Vor Gericht streiten das Land Hessen und der Waldgirmeser Landwirt Thomas Rauber, auf dessen Acker der Pferdekopf im August 2009 gefunden wurde, um die Höhe der Entschädigung, die Rauber zusteht. Ein erster Termin im Dezember 2016 war ergebnislos geblieben.
Gutachten im Auftrag des Gerichtes bezifferte den Wert des Pferdekopfes auf 1,64 Millionen Euro
Beide Seiten hatten im Vorfeld Gutachten erstellen lassen und waren dadurch auf sehr unterschiedliche Wertvorstellungen für den Pferdekopf gekommen. Und: Sie kamen dadurch auf unterschiedliche Höhen der Entschädigung. Das Land bot Rauber 48 000 Euro an, dessen Forderung lag bei rund 1,8 Millionen.
Das Gericht hatte beim Termin im Dezember 2016 eine Summe von 500 000 bis 530 000 Euro als Kompromiss angeregt. Da die Parteien dies ablehnten, forderte das Gericht ein weiteres, drittes Gutachten zum Wert des Sensationsfundes an. Dieses kam auf einen Wert von 1,64 Millionen Euro – und damit eine Entschädigung von 820 000 Euro. 50 Prozent des Wertes stehen Rauber nach der 2009 gültigen Gesetzeslage zu.
Allerdings formulierte das Land im Anschluss weitere Fragen – und es wurde ein Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben. Zum Inhalt haben sich die Prozessbeteiligten bisher nicht geäußert.
Sicher ist mittlerweile, dass der Pferdekopf, den das Land mit Verweis auf den Rechtsstreit bislang hinter verschlossenen Türen lagert, nach Ende des Verfahrens auf der Saalburg bei Bad Homburg ausgestellt werden soll – und nicht in Waldgirmes.
Der Förderverein Römisches Forum, der sich seit Jahren um den Erhalt des römischen Erbes in der Region kümmert, beruft sich aber aber auf die Zusage, den Pferdekopf zumindest für wenige Tage in Waldgirmes zeigen zu dürfen. Zudem hofft man auf die Replik des Kopfes. Sie soll im neuen Besucherzentrum des Vereins der zentrale Anlaufpunkt sein.
Über den Pferdekopf dürfte auch in der Hauptversammlung des Fördervereins diskutiert werden. Sie findet am Freitag ab 18.30 Uhr in der Geschäftsstelle in Waldgirmes statt. (pre)