So können Sie sich die aktuellen Corona-Regeln merken

aus Coronavirus-Pandemie

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Wer eine Corona-Infektion durchgemacht hat, erhält einen Genesenennachweis. Der Genesenen-Status gilt nun jedoch nur noch drei Monate statt wie bisher sechs Monate lang.  Symbolfoto: dpa

Test oder kein Test: Viele Bürger wissen nicht mehr, was nun für sie gilt. Während der Bund die Regeln nur grob definiert, unterscheidet Hessen detaillierter. Ein...

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WIESBADEN/MAINZ. Brauche ich nun einen Test vor dem Schwimmkurs, dem Essen im Restaurant oder dem Zoobesuch oder bin ich davon befreit? Die neuen Regeln der Corona-Schutzverordnung haben für ganz schön viel Wirbel gesorgt. Seit dem Inkrafttreten am vergangenen Wochenende wissen viele Bürger nicht mehr, was nun für sie gilt. Und unter Umständen wissen das auch noch nicht alle Veranstalter, Betreiber oder Gastronomen, die die 2G-plus-Regeln kontrollieren müssen. Denn auch sie wurden von den Änderungen überrascht.

Geimpft, genesen, getestet: Es gibt eine Menge Kombinationsmöglichkeiten dieser drei „Ereignisse“. Was gilt, wenn man dreifach geimpft ist? Was wenn man genesen ist und danach doppelt geimpft wurde? Oder umgekehrt: Wenn man erst doppelt geimpft wurde und dann genesen ist? Hinzu kommt, dass in manchen Fällen die Ausnahme von Testpflicht und Quarantäne nur für drei Monate gilt, in anderen ist man dauerhaft befreit. Zudem ist man entweder sofort ab dem Tag der Impfung entbunden oder aber erst zwei Wochen nach der Impfung oder 28 Tage nach einem positiven Test. Da fällt es schwer durchzublicken.

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Das Land Hessen hat eine übersichtliche Grafik erarbeitet, wann 2G-plus erfüllt ist. Diese erscheint auf den ersten Blick etwas verwirrend, weil es so viele Kombinationsmöglichkeiten der drei oben genannten Ereignisse gibt. Etwas weniger detailliert werden die Ausnahmen von der Quarantäne auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums erläutert. Als fachliche Grundlage für alle Länder gelten die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Entsprechend haben die Rheinland-Pfälzer die Regeln übernommen.

Zwei oder drei Ereignisse

Beim genaueren Blick darauf, sieht man, dass es vor allem darauf ankommt, ob man zwei oder drei „Ereignisse“ hatte. Um als Kontaktperson von der Quarantäne befreit zu sein und um 2G-plus dauerhaft zu erfüllen, benötigt man drei Ereignisse. Drei Ereignisse entsprechen quasi der Boosterung: Entweder ist man dreimal geimpft oder zweimal geimpft plus einmal genesen. Hat man nur zwei Ereignisse, also zwei Impfungen oder eine Impfung plus eine Genesung, gilt die Anforderung für 2G-plus nur für drei Monate, beziehungsweise 90 Tage als erfüllt. Achtung: Personen, die nur einmal mit Corona infiziert waren und nicht geimpft sind (nur ein Ereignis), gelten ebenfalls für drei Monate genesen – und zwar laut RKI ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem positiven Test (in Hessen ab dem 29. Tag).

Bei der Frage, ab wann 2G-plus erfüllt ist, kommt es jetzt noch darauf an, ob man zwei oder drei Ereignisse hatte. Wir erinnern uns: Der vollständige Schutz der Grundimmunisierung (dafür sind zwei Impfungen notwendig – auch bei Johnson&Johnson) gilt erst 14 Tage nach der zweiten Impfung. Da scheint es sinnvoll, dass auch die 2G-plus-Anforderung erst ab Tag 15 erfüllt ist, wenn man nur zwei Impfungen bekommen hat. Bei der Booster-Impfung (drei Ereignisse) gilt 2G-plus schon ab dem Zeitpunkt der dritten Impfung erfüllt.

Letztes Ereignis entscheidend

Zudem wird berücksichtigt, welches Ereignis das letzte war: Impfung oder Genesung. War es die Genesung, dann beginnt die Ausnahme von Quarantäne und Testpflicht ab dem 28. Tag (in Hessen ab dem 29. Tag) nach dem positiven PCR-Test. War es die Impfung, kommt es wieder drauf an, ob man zwei oder drei Ereignisse hatte – wie im Absatz vorher erklärt.

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Achtung: In Hessen werden die Fälle etwas detaillierter beschrieben. Wenn man hier zum Beispiel genesen ist, danach geimpft wurde und dann noch einmal nach einer Infektion genesen ist, gilt die Befreiung von Testpflicht und Quarantäne nur für drei Monate, obwohl es sich um drei Ereignisse handelt. Man habe sich aber auch hierbei an den fachlichen Vorgaben des RKI orientiert, erklärt ein Regierungssprecher. Und auch wenn es in Hessen auf den ersten Blick komplizierter erscheint, finden die Bürger hier aber eine genauere Übersicht über die Regeln.