Die Geldstrafe wegen Korruption will der abgewählte Frankfurter Rathauschef nicht auf sich sitzen lassen und teilte jetzt mit, Revision beantragt zu haben.
Frankfurt. „Ich vertraue auf den Rechtsstaat. Und es bleibt dabei: Ich bin nicht korrupt!” So meldet sich der abgewählte Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) im neuen Jahr zurück. Wie erwartet, will der 64-Jährige die Entscheidung des Frankfurter Landgerichts, das ihn am 23. Dezember zu einer Geldstrafe von 21.000 Euro verurteilt hatte, nicht auf sich sitzen lassen. „Ein Beschluss, der ausschließlich auf ,Hörensagen‘ aufbaut und alle von mir beantragten Entlastungszeugen ausschließt, muss überprüft werden”, heißt es in einer Mitteilung Feldmanns, über die zuerst die „Frankfurter Neue Presse” berichtet hatte.
Das Landgericht war im Prozess, der am 18. Oktober begann, als Feldmann noch im Amt war, weitgehend der Anklage gefolgt, die zwei Fälle von Vorteilsannahme im Amt gesehen hatte: Zunächst, weil Feldmanns damalige Lebensgefährtin und spätere Ehefrau Zübeyde Temizel trotz fehlender Berufserfahrung von der Arbeiterwohlfahrt (Awo) einen übertariflich vergüteten Leitungsjob in einer Kita samt Dienstwagen bekommen hatte. Außerdem durch das Sammeln von Spenden in Feldmanns OB-Wahlkampf durch die ehemalige Wiesbadener Awo-Chefin und Frankfurter „Sonderbeauftragte” Hannelore Richter, die auch Temizels Einstellung betrieben hatte.
Urteil auf zahlreiche Indizien gestützt
In beiden Fällen sah das Gericht eine Gewährung von Vorteilen für Feldmann, der sich dafür in seinem Amt der Awo gegenüber habe wohlwollend verhalten sollen. Bei einer solchen „Unrechtsvereinbarung” reiche bereits der Anschein der Käuflichkeit aus. Das Urteil stützte sich auf zahlreiche von der Staatsanwaltschaft ins Verfahren eingebrachte Indizien. Der Angeklagte und seine Verteidiger kritisierten, es gebe keine handfesten Beweise. Im Prozess waren mehrere ehemalige Awo-Funktionäre als Zeugen gehört worden und hatten über willkürliche Entscheidungen der damaligen Führung berichtet.
Die Staatsanwaltschaft hingegen war mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden, auch wenn das Gericht in seinem Urteil unter der von den Anklägern geforderten Geldstrafe geblieben war. Es seien keine Rechtsmittel eingelegt worden, sagte eine Sprecherin.
Unterdessen muss Feldmanns Ehefrau, von der er in Trennung lebt, keine Ermittlungen wegen Vorteilsannahme befürchten, „da es sich bei ihr nicht um eine Amtsträgerin handelt”, wie eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft jüngst der dpa sagte. Es gebe indes einen hinreichenden Tatverdacht wegen Beihilfe zur Untreue wegen ihres Schein-Minijob als „Betreuerin” bei der Wiesbadener Awo. Wegen dieses Vorwurfs seien im Juli 2022 gegen Feldmanns Frau ein Strafbefehl über 120 Tagessätze und die Einziehung des Gehalts aus dem Minijob in Höhe von insgesamt 10.800 Euro beantragt worden. Dagegen habe sie Einspruch erhoben.