Gießen: Drogenbesitz bringt zwei Jahre auf Bewährung
Die Anklage war noch vom Handel eines Gießeners mit Drogen im größeren Stil ausgegangen, belegen ließ sich das jedoch nicht. Und so blieb am Ende "nur" der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge übrig. Dem 57-Jährigen brachte das immerhin noch eine zweijährige Bewährungsstrafe ein.
Von Felix Leyendecker
Kriminalbeamte stellten bei dem Angeklagten in Gießen auch 245 Gramm Marihuana sicher. Symbolfoto: dpa/Archiv
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GIESSEN - Die Anklage war noch von einem Handel mit Drogen im größeren Stil ausgegangen, belegen ließ sich das jedoch nicht. Und so blieb am Ende "nur" der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge übrig. Einem 57-Jährigen brachte das immerhin noch eine zweijährige Bewährungsstrafe ein, zu der er von der 9. Großen Strafkammer des Landgerichts Gießen verurteilt wurde.
Der Sachverhalt schien recht klar: In mehreren Tüten stellten Kriminalbeamte im August 2019 insgesamt 245 Gramm Marihuana, 120 Gramm Haschisch und 222 Gramm eines Amphetamin-Koffein-Gemischs sicher. Der Angeklagte beteuerte, dass die Drogen lediglich für den Eigenbedarf vorgesehen waren. Neben den Drogen befanden sich auf dem Grundstück des Mannes in einer Kleingartenkolonie am Gießener Stadtrand zudem zwei Macheten, zwei Armbrüste, vier Luftdruckpistolen und drei Luftdruckgewehre. "Diese Waffen wären beim Handeltreiben relevant gewesen, nicht aber beim bloßen Besitz", sagte der Vorsitzende Richter Dr. Klaus Bergmann. Ein Besucher seiner "Grillabende", bei denen der Angeklagte regelmäßig Drogen verteilte, sei eines Tages nicht mehr aufgetaucht. Dass er verstorben war, will der 57-Jährige erst bei der Durchsuchung erfahren haben. Danach räumte er ein, den Verstorbenen immer mal mit Drogen versorgt zu haben, aber stets zum Einkaufspreis. Der Kontakt sei schließlich abgebrochen.
Staatsanwältin Nathalie Dohmen machte in ihrem Plädoyer deutlich, dass sie dem Angeklagten nicht nachweisen könne, dass er mit Drogen handeln wollte. Ebenso sei er geständig gewesen und habe auch die Verbindung zu dem Verstorbenen zugegeben. Zur Last legte die Staatsanwältin ihm indes die große Menge an Drogen, die aufgefundenen Waffen sowie das daraus resultierende Gefährdungspotenzial. Dohmen forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung, zumal keine Erfolgsaussichten für eine Entziehungskur zu erkennen seien.
Verteidigerin Dagmar Nautscher plädierte auf einen "minderschweren Fall, da größtenteils weiche Drogen gefunden wurden, wenn auch in großer Menge". Strafrechtlich sei ihr Mandant nicht vorbelastet, zudem sei er bloß ein "alter Kiffer", der zwischen vier und fünf Gramm pro Tag konsumiert habe. Daher rühre auch die Vorratshaltung. Eine Bewährungsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren sah die Juristin als ausreichend an.
"Für Sie ist ein Sonnentag", wandte sich der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung direkt an den Angeklagten. Zwar sei ein minderschwerer Fall nicht gegeben, aber auch die Kammer hielt dem 57-Jährigen sein Geständnis zugute und attestierte eine günstige Sozialprognose sowie besondere Umstände aufgrund des Alters. Er verdiene somit eine Chance, sich zu bessern. "Wäre jemandem mit einer Freiheitsstrafe geholfen? Ich denke nicht", meinte Klaus Bergmann. Dennoch müsse der Angeklagte alle drei Monate einen Drogentest durchführen und einmal monatlich Termine zur Suchtprävention wahrnehmen. "Halten Sie sich von den Drogen künftig fern", appellierte der Vorsitzende.