Für eine Schulleiterin aus Südhessen hat die Teilnahme an einer Demo gegen Corona-Regeln möglicherweise dienstrechtliche Folgen. Der Schulzutritt ist für sie untersagt.
Südhessen. Die Demonstrationsfreiheit sei zwar eine wichtige Säule der Verfassung und das Recht dazu stehe allen Beamten auch in ihrer Freizeit zu, teilte das hessische Kultusministerium am Mittwoch auf die Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit. Einige Begleiterscheinungen der Teilnahme müssten aber kritisch betrachtet werden. Dazu zähle vor allem der Gesundheitsschutz, aber auch eine mögliche Beeinträchtigung der Vorbildfunktion von Schulleitern gegenüber den eigenen Schülern, erklärte das Kultusministerium. Daher sei mit einer dienstrechtlichen Prüfung der Vorgänge begonnen worden. Diese sei noch nicht abgeschlossen. Vergleichbare andere Fälle seien dem Ministerium nicht bekannt.
Zutritt zur Schule für 14 Tage untersagt
Die Leiterin einer Grundschule in Froschhausen, einem Stadtteil von Seligenstadt im südhessischen Landkreis Offenbach, soll nach Medienberichten an einer "Querdenken"-Demonstration in Leipzig teilgenommen und sich dabei auch öffentlich kritisch geäußert haben. Bei der Kritik sei es insgesamt um die Corona-Maßnahmen und dabei gerade auch um das Tragen von Masken zum Schutz für einer Ansteckung mit dem Virus gegangen. Die Frau habe sich mittlerweile ausdrücklich bei der Schulgemeinde für ihr Verhalten entschuldigt, teilte das Kultusministerium mit. Die Schulleiterin sei zuvor noch nicht durch solche oder ähnliche Äußerungen aufgefallen gewesen. Auch ihr sonstiges Dienstverhalten war nach Angaben des Ministeriums bislang nicht zu beanstanden. Der Schulleiterin sei aus Sicherheitsgründen für 14 Tage der Zutritt zur Schule untersagt worden. Sie arbeite aus dem Homeoffice. In Hessens Schulen gelten strenge Hygieneauflagen zum Schutz der Kinder und Lehrer vor einer Corona-Erkrankung. Landesweit einheitlich gilt, dass Schüler ab Klasse 5 im Unterricht eine Maske tragen sollen.
Von dpa