Zurück bleiben nur Schäden: Mietnomaden wüten in Aßlar

Dieser Anblick bot sich dem Hausbesitzer Patrick Schiller Anfang Januar. Foto: Gert Heiland
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 21.01.2021 um 05:00 Uhr publiziert.
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Rechtsanwalt Clemens Kuhn ist für Haus und Grund (HuG) in Wetzlar, Interessenvertretung der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, aktiv. HuG Wetzlar vertritt rund 1060 Mitglieder.
Das Thema Mietnomanden komme immer wieder vor. Von den rund 1000 Beratungen im Jahr hätten etwa fünf Prozent mit dieser Thematik zu tun.
Die Schäden, also der Mietverlust und die Kosten für die Sachschäden, zahle in der Regel der Vermieter, da beim Mieter meist "nichts zu holen" sei. Oft warte der Vermieter aber zu lange. Schon nach zwei nicht gezahlten Monatsmieten in Folge könne man fristlos kündigen, aber oft wolle man dem Mieter eine Brücke bauen und bleibe am Ende auf dem Schaden sitzen. Versicherungen gebe es, etwa Mietausfallversicherungen und solche gegen Vandalismus, diese seien meist teuer und unwirtschaftlich.
Besser sei es, vor dem Mietvertrag Erkundigungen über den Mieter einzuholen, dessen Bonität zu überprüfen. Dabei ließen sich auch häufige Adresswechsel feststellen. Kuhn kann nicht feststellen, dass sich durch die Corona-Pandemie die Fallzahl erhöhe.