Um zu verhindern, dass Betreuungsplätze in den Kitas durch Doppelanmeldungen blockiert werden, haben die Bischoffener Gemeindevertreter die Satzung geändert.
Von Helga Peter
Die Gemeinde Bischoffen hat eine Satzungsänderung über die Benutzung der Kindertagesstätte hinsichtlich der Aufnahmekriterien und Anmeldefristen beschlossen. Archivfoto: Helga Peter
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BISCHOFFEN-NIEDERWEIDBACH - Die Gemeinde Bischoffen ändert die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten. Dadurch sollen Anmeldungen und Aufnahmekriterien so geändert werden, dass Doppelreservierungen vermieden werden. Mit einer Enthaltung (Bündnis '90/Die Grünen) stimmten die Bischoffener Parlamentarier für die Änderung der Satzung.
Einstimmig votierten die Parlamentarier darüber hinaus dafür, dass für den Zeitraum von pandemiebedingten Regelungen, die die Betreuung in einer Kindertagesstätte einschränken, lediglich Betreuungsgebühren für die tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungszeiten erhoben werden sollen. Aus der Beschlussvorlage für die Aufnahmekriterien geht hervor, dass erfreulich konstant hohe Kinderzahlen im Gemeindegebiet es notwendig machen, vorsorgliche Regelungen für die Aufnahme von Kindern in der Kindertagesstätte "Marienkäfer" in Niederweidbach zu treffen.
In die Änderungssatzung wurde aufgenommen, dass die Erziehungsberechtigten die Kita-Leitung darüber zu informieren haben, ob gleichzeitig Anmeldungen in mehreren Einrichtungen, wie zum Beispiel die Kindertagesstätte "Wichernzwerge" oder die Tagespflege "Zwergenland", erfolgt sind. Dadurch soll vermieden werden, dass Betreuungsplätze durch Doppelreservierungen blockiert werden. Aufgrund der Corona-Pandemie war der Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom 16. Dezember bis 22. Februar auf ein Minimum reduziert. Im Januar dieses Jahres wurden in der Kindertagesstätte "Marienkäfer" täglich zwischen acht und 22 Kinder betreut.
Transparente Regelungen für Anmeldungen
Festgelegt wurde zudem der 15. Januar als Anmeldestichtag, wenn der geplante Beginn des Kita-Besuches bis 1. Januar des folgenden Jahres erfolgen soll. Aufnahmeanträge für eine spätere Aufnahme können sechs Monate vor der geplanten Inanspruchnahme des Platzes in eine Reservierung umgewandelt werden. Auch sollen sich die Erziehungsberechtigten zeitgleich mit dem Anmeldeantrag für ein Betreuungsmodul entscheiden. Die Aufnahmekriterien sind auch mit der evangelischen Kindertagesstätte "Wichernzwerge" in Bischoffen abgestimmt.
Bürgermeister Ralph Venohr (parteilos) erläuterte, dass es bei der Satzungsänderung um transparente Regelungen für die Anmeldungen und Aufnahmekriterien in den Kindertagesstätten gehe, falls in einem Jahr mehr Kinder angemeldet werden, als Plätze verfügbar sind. Es komme vor, dass Kinder noch vor der Geburt in einer Kindertagesstätte angemeldet werden. Wenn die Familie umziehe oder das Kind doch nicht in eine Kindertagesstätte gehe, werde immer wieder ein Kindergartenplatz unnötig blockiert.
Thomas Gardyan (Bündnis '90/Die Grünen) sah in der geänderten Satzung keine klare Definition der inklusiven Ausrichtung der Kindertagesstätten hinsichtlich behinderter Kinder und vermisste die Festschreibung formalisierter Konzepte. Venohr attestierte dagegen den Kindertagesstätten in Bischoffen und in Niederweidbach seitjeher eine gute Mitnahme der Kinder in dieser Hinsicht.
Daniela Will (SPD) sah keine Notwendigkeit dafür, ein Konzept in der Satzung abzubilden. Sich in einem Konzept einer Kindertagesstätte wiederzufinden, liege nach ihrer Meinung im Auge des Betrachters.