Die vom Energie- und Klimabeirat erarbeiteten Förderrichtlinien finden die Zustimmung des Umweltausschusses.
Von lr
Strom vom Balkon. Die Gemeinde Lahnau plant die Anschaffung kleiner Solaranlagen zu fördern. Foto: indielux/dpa
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LAHNAU-ATZBACH - Der Energie- und Klimabeirat der Gemeinde Lahnau hat in rund zweijähriger Arbeit eine Förderrichtlinie für Balkonsolaranlagen erarbeitet. Diese stellten der Vorsitzende Peter Kupetz und sein Stellvertreter Benjamin Ferber in der jüngsten Sitzung des Umwelt-, Touristik- und Regionalausschusses vor. Die Ausschussmitglieder empfehlen die Verabschiedung der Richtlinie durch die Gemeindevertretung.
Leistung der Anlagen auf 600 Watt begrenzen
Kupetz führte aus, dass eine Fotovoltaikanlage mit maximal zwei Paneelen bereits einen Beitrag zum Umweltschutz leisten könne. Er denke dabei vor allem an Mieter, die über kein eigenes Dach verfügen. Die Anlagen seien so groß bemessen, dass sie die Grundlast einer Wohnung übernehmen könnten. Deshalb schlägt der Beirat vor, die Leistung der Kleinanlagen auf 600 Watt zu begrenzen. Bei der Ausschöpfung des vorgeschlagenen Förderprogramms wäre die CO2-Reduzierung von jährlich rund 120 000 Kilogramm ein positiver Effekt. Dieser Wert entspreche einer Klimaneutralität beim Haushaltsstrom für 75 Familien. Als Fördersumme werden 150 Euro pro Modul vorgeschlagen. Pro Jahr könne die Kommune bis zu 111 Anlagen in die Förderung aufnehmen. Eine Balkonsolaranlage kostet nach Angaben des stellvertretenden Beiratsvorsitzenden Benjamin Ferber rund 1500 Euro. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Gemeinde 10 000 Euro zur Förderung klimafreundlicher Kleinprojekte wie Solaranlagen in den Haushalt eingestellt. Ferber hat seit einem dreiviertel Jahr selbst eine Balkonsolaranlage in Betrieb. Die Installation sei sehr einfach, sollte aber von einem Elektriker überprüft werden. Benötigt werde ein sogenannter Wieland-Stecker für Fotovoltaik-Kleinanlagen, um den Fluss des Stromes zu regulieren. Ferber wies auch darauf hin, dass die Einspeisung mit dem Netzbetreiber vereinbart werden müsse. In den meisten Fällen werde dann der bisherige Stromzähler kostenfrei ausgetauscht.
Um die Kleinanlage zu betreiben, brauche es keine Gewerbeanmeldung wie etwa bei den großen Anlagen auf dem Hausdach. Auch würden keine Steuern für den erzeugten Strom anfallen. Kupetz wies darauf hin, dass damit jeder Bürger etwas für die Umwelt, aber auch für den eigenen Geldbeutel tun könne, denn die Strompreise würden in absehbarer Zeit eher steigen als sinken.
Für erzeugten Strom werden keine Steuern fällig
Wenn die Gemeindevertretung die Förderungsrichtlinie genehmigt, wird ein Formular zur Antragstellung für die kommunale Förderung auf der Internetseite der Gemeinde Lahnau eingestellt.
Rauber dankte dem Energiebeirat für die gute Vorarbeit für ein Projekt, das man den Lahnauer Bürgern empfehlen könne.