Im November wird wieder über den Sensationsfund verhandelt: Das Oberlandesgericht hat einen weiteren Termin im Verfahren um die Entschädigung für den Pferdekopf aus Waldgirmes festgelegt.
Von Pascal Reeber
Redakteur Wetzlar
Über den Pferdekopf aus Waldgirmes wird im November weiter verhandelt.
(Foto: Pascal Reeber)
Jetzt teilen:
Jetzt teilen:
LAHNAU/FRANKFURT - Das juristische Gezerre um den antiken bronzenen Pferdekopf aus Waldgirmes geht weiter: Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt verhandelt am 7. November über die Berufung beider Seiten gegen ein Urteil des Landgerichts Limburg.
Landgericht hatte Wert auf 1,6 Millionen Euro taxiert
Die Limburger Richter hatten im Juli dem Landwirt aus Waldgirmes, auf dessen Grundstück der Kopf entdeckt wurde, 821 000 Euro Enteignungsentschädigung zugesprochen – die Hälfte des gutachterlich bestimmten Wertes des Sensationsfundes. Enteignungsentschädigung, weil der Pferdekopf mit seinem Auffinden in den Besitz des Landes übergegangen war.
Gegen diesen Urteilsspruch haben beide Seiten Berufung eingelegt, zunächst das Land, dann der Landwirt. Anschließend legten beide Seiten dem OLG eine Begründung vor. Zudem hätten die Parteien die Gelegenheit erhalten, eine Berufungserwiderung zu verfassen, erklärt Gudrun Fehns-Böer, Sprecherin des Oberlandesgerichtes, das Verfahren. Es ist also in dem Rechtsstreit über den Winter viel passiert.
Da sich beide Parteien aber nicht auf einen Vergleich einigen konnten, hat das Gericht nun einen Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt. Verhandelt wird am Donnerstag, 7. November, 13 Uhr.
Das Land wehrt sich nach Angaben des OLG gegen die Zahlungsverpflichtung. Vertreter des Landes hatten bereits in der Verhandlung in Limburg deutlich gemacht, dass sie den Wert des Pferdekopfes niedriger ansetzen. Ihre Argumentation lautete seinerzeit: Der Pferdekopf ist von so zentraler Bedeutung, dass er ohnehin nicht auf dem freien Markt gehandelt werden kann.
Dem gegenüber steht die Position des Landwirtes. Er verlangt nach Angaben des OLG eine Entschädigung, die über die 821 000 Euro hinausgeht. Im Verfahren in Limburg war von einem Wert des Kopfes von 3,6 Millionen Euro und einer daraus resultierenden Entschädigung von 1,8 Millionen Euro die Rede.
Nach Angaben der Gerichtssprecherin können sich beide Seiten trotz des festgelegten Verhandlungstermines und der sehr weit auseinanderliegenden Positionen auch weiterhin auf einen Vergleich verständigen, die Verhandlung wäre dann nicht nötig.
2009 bei Grabungen in einem Brunnen entdeckt
Kommt es doch zur Verhandlung und zu einem Urteil, bedeutet dies nicht automatisch das Ende des Rechtsstreites. Nächste Instanz wäre der Bundesgerichtshof (BGH).
Das OLG kann eine Revision beim Bundesgerichtshof direkt zulassen, sie aber auch verweigern. In diesem Fall könnte die unterlegene Seite jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegen, erläutert OLG-Sprecherin Fehns-Böer.
Der antike Pferdekopf aus vergoldeter Bronze war 2009 bei Grabungen in Waldgirmes in einem alten Brunnen entdeckt worden. Er ist etwa 15 Kilo schwer, 59 Zentimeter lang und soll Teil eines Reiterstandbildes gewesen sein, das den Kaiser Augustus zeigte.
Das Land hatte den Kopf nach seinem Fund restaurieren und eine Replik anfertigen lassen. Das Original wird seit August 2018 auf der Saalburg gezeigt.