Nach fünf Jahren will Biskirchen wieder einen Ortsbeirat

Das Brunnenhäuschen des Gertrudisbrunnens ist ein Wahrzeichen von Biskirchen. Seine Sanierung wird auch den zukünftigen Ortsbeirat beschäftigen. Archivfoto: Martin Heller
Das Brunnenhäuschen des Gertrudisbrunnens ist ein Wahrzeichen von Biskirchen. Seine Sanierung wird auch den zukünftigen Ortsbeirat beschäftigen. Archivfoto: Martin Heller
Der Ortsbeirat vertritt als politisches Gremium die Interessen der Bürger eines Orts- oder Stadtteils gegenüber Verwaltung und Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung.
Der Ortsbeirat wird bei den Kommunalwahlen durch die Bürger gewählt. Vorsitzender ist der Ortsvorsteher
Der Ortsbeirat hat ein Anhörungs- und/oder Vorschlagsrecht gegenüber der Gemeindevertretung oder der Stadtverordnetenversammlung in Bezug auf Angelegenheiten, die den Orts- oder Stadtteilbetreffen. So muss er unter anderem zu den Haushaltsplänen einer Kommune gehört werden.
Ein Ortsbeirat kann in Hessen aus drei bis neun Mitgliedern bestehen. Sie sind ehrenamtlich tätig.