WETZLAR/BAD KREUZNACH. Nachdem im Mordfall Yildiz in der vergangenen Woche das Urteil gegen den Hauptangeklagten gefallen ist - lebenslängliche Haft -, pausiert das Verfahren gegen die beiden mutmaßlichen Tathelfer nun bis zum 20. August. Am Freitag fand nochmals ein Termin am Limburger Landgericht statt. Nach gut 30 Minuten war der bereits ohne tieferen Einstieg in die Materie wieder beendet, die Zuschauer verließen etwas verdutzt den Saal.
Justizintern werden derart kurze Prozesstage auch "Schiebetermine" genannt. Sie dienen der Fristwahrung nach Paragraf 229 der Strafprozessordnung. Sie schreibt vor, dass zwischen zwei Prozesstagen maximal drei Wochen liegen dürfen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, muss der gesamte Prozess neu begonnen werden - inklusive etwaiger umfangreicher Zeugenvernehmungen. Der 20. August stand bereits seit Längerem als nächster Termin fest - der Freitag diente letztlich der Form.
Verhandelt wird noch gegen einen 27-Jährigen und gegen einen 38-Jährigen, denen die Staatsanwaltschaft eine Beteiligung am Mord an Hasan Yildiz vorwirft. Der Kreuznacher Gastronom war am Abend des 1. September 2019 nach dem Besuch einer Trauerfeier in Wetzlar von einem heute 28-jährigen Verwandten erschossen worden. Die Kammer sieht laut Urteil den Hintergrund des Anschlags in politisch motivierten Morden im Frühjahr 2017 in der Türkei.
Der Hauptangeklagte hatte die Tat gestanden und alle Schuld auf sich genommen. Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass der jüngere Mitangeklagte den Mörder zum und vom Tatort fuhr, der ältere soll die Mordwaffe beschafft haben. Dazu wird diese derzeit nochmals einer DNA-Analyse unterzogen.