Der Strafprozess gegen die Aßlarer Akupunktur-Ärztin steht immer noch aus. Er ist wegen der Corona-Pandemie vertagt worden.
Von Jörgen Linker
Redakteur Dillenburg
Cortison mit dem Wirkstoff Triamcinolonacetonid soll die Ärztin heimlich gespritzt haben.
(Foto: Linker)
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ASSLAR/WETZLAR/DILLENBURG - Vor vier Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet, vor zwei Jahren Anklage erhoben. Doch bislang steht der Strafprozess gegen die Aßlarer Akupunktur-Ärztin immer noch aus. Eigentlich sollte er im Mai am Amtsgericht Wetzlar beginnen. Allerdings sei er wegen der Corona-Pandemie vertagt worden. Die Sprecherin des Wetzlarer Amtsgerichts, Dr. Jeanette Vollmer, sagte auf Anfrage dieser Zeitung: „Der Prozess verschiebt sich um zirka drei bis vier Monate.“
Rund 40 Patienten erstatten Anzeige, 22 Fälle angeklagt
Die Staatsanwaltschaft hat die Medizinerin aus Aßlar wegen gefährlicher Körperverletzung in 22 Fällen angeklagt, rund 40 Patienten hatten Anzeige erstattet. Der Vorwurf: Die Ärztin soll Patienten während Akupunkturbehandlungen heimlich Cortisonspritzen gesetzt haben.
Am 14. Mai sollte Prozessauftakt sein. Der Termin war zwar noch nicht bekannt gegeben, aber bereits mit Verfahrensbeteiligten abgestimmt worden. Insgesamt acht Verhandlungstage hatte das Gericht geplant, den letzten Termin am 30. Juli. Die Anklage hatte 37 Zeugen benannt.
Doch dann kam Corona. Auch in der Justiz gilt: Abstand halten. Und da der Cortison-Prozess voraussichtlich mit vielen Verfahrensbeteiligten vonstattengehen wird, sind die Räume im Amtsgericht nicht groß genug. Selbst der große Verhandlungssaal reiche nicht, sagte Gerichtssprecherin Vollmer.
Ein neuer Verhandlungsort müsse noch gefunden werden, das Mieten eines Raumes könne aber auch kurzfristig geschehen. Das Landgericht Limburg hatte im Mai einen Prozess gegen mutmaßlich Drogenschmuggler in ein Bürgerhaus verlegt.
Landgericht verweist Verfahren an Amtsgericht
Allerdings kläre das Wetzlarer Amtsgericht auch noch, so Vollmer, ob tatsächlich alle Verfahrensbeteiligten an dem Prozess teilnehmen wollten. Die Zahl der Beteiligten stehe deshalb noch nicht endgültig fest. Ein weiterer Grund für die Verzögerung: Der zuständige Richter habe gewechselt.
Eine Patientin sagt: „Es ist für die Betroffenen schlimm, dass es sich so, so lange zieht.“
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Wetzlar den Fall vor zwei Jahren am Landgericht Limburg angeklagt. Das Landgericht ließ die Anklage ein halbes Jahr später zu, bewertete den Fall aber anders als die Staatsanwaltschaft und verwies ihn deshalb an das Amtsgericht. Es sei keine Strafe von mehr als vier Jahren zu erwarten, befand es. Und das Verfahren sei nicht besonders umfangreich – weder, was die Akten, die Zahl der Fälle noch die Zahl der Personen angehe. Der Fall sei auch nicht von besonderer Bedeutung, da es nur eine kleine Arztpraxis mit Patienten aus einem örtlichen Einzugsgebiet sei und da der Fall auch nicht das Vertrauen der Öffentlichkeit in die allgemeine Medizin gefährde.