Wer aus der Familie muss bei einem Corona-Fall in der Kita in Quarantäne oder darf weder Kita noch Schule betreten? Eine betroffene Mutter beklagt eine "paradoxe Regelung".
Von Tanja Freudenmann
Redakteurin Wetzlar
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Wer muss bei einem Corona-Fall in Quarantäne, wer darf noch in die Kita oder in die Schule? Die Antwort darauf sorgt bei vielen Eltern für Empörung.
(Foto: Aron M./stock.adobe)
In der Coronaschutzverordnung heißt es in Paragraf 6 Zutrittsuntersagung: "Personen, die oder deren Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für Covid-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen, ist der Zutritt untersagt zu (...) Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten nach § 33 Nr. 1 des lnfektionsschutzgesetzes, Kindertageseinrichtungen nach § 25 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (...) sowie erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen nach § 43 Abs. 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes. Personen, die nicht in den in Satz 1 genannten Einrichtungen tätig sind, ist der Zutritt nach Satz 1 auch untersagt, solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 oder einer generellen Absonderung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit SARS-CoV-2 unterliegen. Das Zutrittsverbot gilt nicht für geimpfte oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 oder Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, wenn das Betretungsverbot auf einer Symptomatik oder Absonderung einer oder eines Haushaltsangehörigen beruht und die Absonderung nicht aufgrund einer in Deutschland noch nicht verbreitet auftretenden Virusvariante des Coronavirus SARS-CoV-2 mit vom Robert Koch-Institut definierten besorgniserregenden Eigenschaften erfolgt ist." (red)