Im Landkreis Limburg-Weilburg sind Tiere in Sammelunterkünften nicht gestattet. Ausnahmen seien ebenso nicht möglich, wie Pressesprecher Jan Kieserg mitteilt. Zwei Fälle seien dem Kreis bekannt, in beiden seien Tiere in Privatwohnungen untergebracht. "Derzeit laufen Gespräche zwischen dem Amt für Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung und dem Tierheim", sagt Jan Kieserg. Ein Konzept liege aktuell jedoch noch nicht vor. Im Limburger Tierheim sind bisher noch keine Haustiere aus der Ukraine untergebracht.
Auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf dürfen Haustiere nicht mit in die Notunterkunft. An den Notunterkünften sind aber Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen worden. "Ziel war es, Tiere und Tierbesitzer, die in der Regel eine hohe emotionale Bindung zu ihren Tieren haben, nicht zu trennen und eine Unterbringung der Tiere zumindest in relativer räumlicher Nähe zu ermöglichen", sagt Stephan Schienbein, Pressesprecher des Kreises. Mit der Übergabe an die Dienstleister sei jetzt aber nicht mehr der Kreis, sondern das Regierungspräsidium (RP) Gießen verantwortlich.
Das RP Gießen teilt auf Anfrage mit, dass Tiere in den sieben Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes offiziell nicht erlaubt, derzeit aber geduldet würden. Das Veterinäramt des Landkreises Gießen und der Fachbereich Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität würden die Erstaufnahmeeinrichtungen bei der Erstversorgung, Impfung und Dokumentenkontrolle unterstützen. (nag)