Anklage gegen Christoph Manjura erhoben

Gegen Wiesbadens Stadtrat Christoph Manjura (SPD) ermittelt die Staatsanwaltschaft. Archivfoto: Lukas Görlach
© Archivfoto: Lukas Görlach

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen Wiesbadens Sozialdezernenten Christoph Manjura erhoben. Ihm wird „Beihilfe zur Untreue“ vorgeworfen.

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FRANKFURT/WIESBADEN. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erhebt Anklage gegen den amtierenden Wiesbadener Sozialdezernenten Christoph Manjura (SPD). Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, lautet der Vorwurf „Verdacht der Beihilfe zur Untreue im besonders schweren Fall“ und geht zurück auf Manjuras Zeit als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung. Erhoben wird die Anklage vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden.

Konkret wird Manjura vorgeworfen, im April 2015 mit der damaligen Geschäftsführerin des Wiesbadener Kreisverbands der Arbeiterwohlfahrt (Awo), Hannelore Richter, „vereinbart zu haben, ihm auf Grundlage von zwei Arbeitsverhältnissen, in denen er die geschuldete Arbeitsleistung nicht würde erbringen müssen, monatliche Gehaltszahlungen zuzuwenden“.

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Statt seine Arbeitskraft in Angelegenheiten der Awo zu investieren, soll ihm ermöglicht worden sein, „sich voll und ganz seiner zeitintensiven Tätigkeit in der Fraktion der Stadtverordnetenversammlung zu widmen. Bei der ehemaligen Geschäftsführerin soll im Gegenzug die Erwartung bestanden haben, dass der Angeschuldigte die Interessen des Wohlfahrtsverbandes bei der Ausübung gegenwärtiger und zukünftiger kommunalpolitischer Funktionen wohlwollend berücksichtigen werde“, so die Generalstaatsanwaltschaft weiter.

Nicht annähernd Arbeitsleistung von 30 Wochenstunden?

Im Laufe eines zwei Jahre andauernden Beschäftigungsverhältnisses, das als Referententätigkeit verbucht wurde, sollen dem Wohlfahrtsverband über 100.000 Euro Schaden in Form von Arbeitgeberkosten entstanden sein, weil vom Angestellten „nicht annähernd die geschuldete Arbeitsleistung von 30 Wochenstunden erbracht“ worden seien. Ein zweites Arbeitsverhältnis, das aus einer geringfügigen Beschäftigung des Angeschuldigten in einem Altenpflegezentrum bestand, soll sogar ein reines Scheinarbeitsverhältnis gewesen sein. „Der ausgezahlten Vergütung von rund 9400 Euro netto soll keinerlei Arbeitsleistung des Angeschuldigten gegenübergestanden haben.“

Beim dritten Verdachtsmoment, das schon vor Monaten die Generalstaatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hatte (wir berichteten), sehen die Ermittler keinen hinreichenden Tatverdacht. Damals gingen die Ermittler dem Verdacht der Mandatsträgerbestechlichkeit nach, fanden aber laut der nun veröffentlichten Erklärung keinen Nachweis dafür, „dass das Abstimmungsverhalten des Angeschuldigten als Stadtverordneter von den monatlichen Geldzahlungen aus den Arbeitsverhältnissen beeinflusst worden wäre.“

Ermittlungen dauern noch an

Ermittlungen gegen Manjura wegen des Verdachts auf Verletzung des Dienstgeheimnisses, die sich wiederum auf den späteren Zeitraum Manjuras als Wiesbadener Sozialdezernent erstrecken, dauern noch an, teilt die Generalstaatsanwaltschaft mit. Ob nach der Anklageerhebung ein Hauptverfahren in den oben genannten Punkten eröffnet wird, muss nun das Landgericht Wiesbaden entscheiden.

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Christoph Manjura war von 2007 bis 2017 Stadtverordneter, zum 1. Juli 2017 übernahm er als Stadtrat das Amt des Sozialdezernenten, das er bis heute innehat.

Von André Domes