
Der ehemalige Awo-Chef Jürgen Richter ist wegen Titelmissbrauchs verurteilt worden. Voraussichtlich wird das Urteil aber nicht das letzte Kapitel im langen Gerichtsprozess sein.
Frankfurt/Wiesbaden. Die 7. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt hat die Berufung des früheren Frankfurter Awo-Chefs Jürgen Richter im Titelmissbrauch-Prozess gegen ihn verworfen. Somit gilt die Entscheidung des Amtsgerichtes in erster Instanz, bei der Richter zu 100 Tagessätzen à 80 Euro verurteilt wurde.
In ihrer Begründung führt Richterin Marlies Schwarzer aus, dass Jürgen Richter nie rechtmäßig einen Doktor-Titel erworben habe, wofür schon spreche, dass er 1998 bei seinem Diplom in Gerontologie gar nicht angegeben habe, dass er 1992 einen Doktortitel in den USA erworben haben will.
Verteidigung will Revision einlegen
Auffällig war für die Richterin auch, dass der angebliche Titel seiner Dissertation der gleiche sei, den er bereits in seiner Diplomarbeit verwendet habe. Und warum, fragte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, sollte er denn lediglich zwei gefakte Doktorurkunden in seinen auf dem Computer gespeicherten Zeugnisdokumenten gehabt haben, die Ermittler bei ihrer Hausdurchsuchung entdeckten, aber keine echte?
Die Verteidigung, die zuvor ausgeführt hatte, es gebe keine Beweise für den Vorwurf des Titelmissbrauchs und es gelte die Unschuldsvermutung, kündigte im Anschluss an, Revision gegen das Urteil einzulegen.