Sie blockieren Parkplätze und sind ein Ärgernis für Anwohner: Illegal abgestellte Fahrzeuge ohne Kennzeichen. Was Wiesbaden dagegen unternimmt und was auf die Halter zukommt
WIESBADEN. Immer wieder entdeckt man sie an den verschiedenen Stellen in Wiesbaden: Autos oder Motorroller, welche sich seit Wochen nicht von der Stelle bewegt haben und häufig mit Schmutz und Laub bedeckt sind. Vom Halter der Fahrzeuge, bei denen die TÜV-Plakette schon lange abgelaufen ist, fehlt meist jede Spur. Solche illegal abgestellten Autos verärgern häufig die Anwohner, da sie so einen der raren Parkplätze für andere Autofahrer blockieren. Zuständig für die Entsorgung dieser Fahrzeuge ist das Wiesbadener Straßenverkehrsamt. „Bei Streifen der Verkehrspolizei werden diese Fahrzeuge immer wieder entdeckt“, berichtet Winnrich Tischel, Leiter des Straßenverkehrsamtes. Zudem gebe es auch Meldungen von Bürgern, denen die Autos im Stadtbild aufgefallen sind.
Solche Zufallsentdeckungen seien jedoch eher die Ausnahme, sagt Tischel. Der größte Teil werde dem Amt durch Meldungen von der zuständigen Zulassungsbehörde bekannt. „Dabei wird das Fahrzeug mit Kennzeichen gemeldet und wird dann bei uns im Straßenverkehrsamt ins System eingegeben“, erklärt Tischel. Wenn dann durch die Verkehrspolizisten ein solchen Fahrzeug kontrolliert wird, erkennen diese dann in ihren mobilen Geräten, dass die Zulassung fehlt.
In diesem Fall werden dann die Fahrzeuge mit den roten Zetteln beklebt, auf denen der Halter aufgefordert wird, dieses zu entfernen. Sollte das Auto eine Gefahr für den öffentlichen Verkehr darstellen, kann die Verkehrspolizei auch verfügen, dass es sofort abgeschleppt wird. „Dies ist etwa dann der Fall, wenn zusätzlich andere Ordnungswidrigkeiten wie falsches Parken verwirklicht werden, oder von dem Fahrzeug eine Gefahr für andere ausgeht, oder zu befürchten steht, dass mit dem Fahrzeug illegal ohne Zulassung gefahren wird“, erklärt Tischel.
Ansonsten gebe es für den Halter des Fahrzeuges eine auf dem roten Zettel vermerkte Frist, innerhalb derer er oder sie dieses entfernen muss. Diese sei aber von Fall zu Fall unterschiedlich, sagt Tischel. Auf den Halter kommt dann ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zu, außerdem müssen die Kosten des Verfahrens getragen werden. Wenn der Wagen im Auftrag der Stadtpolizei abgeschleppt wird, sind noch weitere 250 Euro fällig, plus 12 Euro Standgebühr jeden Tag.
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Mit dem Problem hat die Wiesbadener Verkehrspolizei schon seit Jahren zu kämpfen: Waren es 2020 insgesamt 455 und vergangenes Jahr 436 Verfahren, wurden in diesem Jahr schon 285 Fälle registriert, berichtet Tischel. „Hochgerechnet dürften wir auf circa 500 bis 600 Verfahren dieses Jahr kommen.“ Es gebe auch Hotspots in der Stadt, wo diese Fahrzeuge häufiger anzutreffen sind, diese will das Straßenverkehrsamt jedoch nicht öffentlich nennen.