ALZEY-WORMS - (red). Während die Infektionszahlen sinken, steigt die Reiselust. Deshalb weist das Gesundheitsamt Alzey-Worms auf die Absonderungs- und Meldepflicht bei Ein- und Rückreisen aus Risikogebieten hin. Laut der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes sind Einreisende aus Risikogebieten grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Zudem sind Betroffene angehalten, sich bei dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden und dieses beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten, zu informieren. Welche Länder als Risikogebiete gelten, teilt das Robert-Koch-Institut unter www.rki.de mit.
Gesundheitsamt zuständig
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Personen, die nur auf der Durchreise sind und das Land auf unmittelbarem Weg wieder verlassen sowie Personen, die unter bestimmten Voraussetzungen zwecks Ausübung des Berufs nach Rheinland-Pfalz einreisen. Ebenfalls nicht in Quarantäne müssen Einreisende, die mit einem ärztlichen Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache nachweisen können, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen. Dieses Attest muss sich auf einen Abstrich stützen, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Das Zeugnis ist nach der Einreise für 14 Tage aufzubewahren.
Meldungen von Ein- und Rückreisen aus Risikogebieten in den Landkreis Alzey-Worms und die Stadt Worms nimmt das Gesundheitsamt während der Sprechzeiten unter der Telefonnummer 06731-4 08 70 39 oder per E-Mail an gesundheitsamt@alzey-worms.de entgegen.