Am Vormittag wollen sich Bund und Länder auf einen Lockdown einigen. Ein Entwurf des Kanzleramtes sieht eine weitgehende Schließung des Einzelhandels ab nächsten Mittwoch vor.
Von dpa
Bundeskanzlerin Angela Merkel.
(Foto: dpa)
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Hier lesen Sie den nachrichtlichen Stand von Sonntagmorgen, 13. Dezember (Alle aktuellen Informationen finden Sie unter dem Link oben):
Deutschland steht angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen vor einem harten Lockdown deutlich vor Weihnachten. In einem am Sonntagmorgen vom Bundeskanzleramt an die Länder geschickten Beschlussentwurf zur Bund-Länder-Runde mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) von 10.00 Uhr an wird vorgeschlagen, den Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf vom kommenden Mittwoch (16. Dezember) bis zum 10. Januar zu schließen. Der der Deutschen Presse-Agentur aus mehreren Quellen vorliegende Entwurf trägt die Datumszeile 13. Dezember, 7.46 Uhr.
Nach dpa-Informationen ist der Entwurf nach Beratungen im Bund-Länder-Kreis vom Samstag mit einzelnen Ländern abgestimmt. Der Inhalt des Papiers soll nach weiteren Informationen zwischen Merkel, dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) sowie dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), grundsätzlich abgestimmt sein. Müller ist zurzeit Vorsitzender der Runde der Ministerpräsidenten.
Für den Zeitraum vom 16. Dezember bis 10. Januar empfiehlt der Entwurf auch deutliche Kontakteinschränkungen an den Schulen und Kitas. "Kinder sollen in dieser Zeit wenn immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt", heißt es in dem Papier. Für Eltern sollten nach diesen Vorstellungen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können.
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Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird in dem Entwurf vorgeschlagen, dass die Länder in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen "Treffen mit 5 Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre im engsten Familienkreis" zulassen können. Zum engsten Familienkreis zählen dem Papier zufolge sowohl Ehegatten als auch sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet. Damit würden die eigentlich geplanten großzügigeren Lockerungen zu Weihnachten, die bis zu 10 Personen vorsahen, einkassiert.
Am Silvester- sowie am Neujahrstag soll laut den Plänen bundesweit ein "An- und Versammlungsverbot" umgesetzt werden. Darüber hinaus soll ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen gelten, die von den Kommunen bestimmt werden. Der Feuerwerksverkauf soll in diesem Jahr generell verboten werden. Zudem soll das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit vom 16. Dezember bis 10. Januar verboten werden. "Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt", heißt es in dem Entwurf.
Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios sollen nach diesen Vorstellungen geschlossen werden, "weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist".
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 13.12.2020 um 07:22 Uhr publiziert.