Die endgültige Entscheidung müssen aber die Stadtverordneten treffen. Die Stadt änderte überdies die Fälligkeit der Gewerbesteuer, um die Betriebe zu entlasten.
GEISENHEIM - (olko). Nach Oestrich-Winkel hat sich nun auch Geisenheim dazu entschlossen, angesichts der Coronakrise im Monat April auf die Kita-Gebühren zu verzichten. Das teilte der Magistrat der Lindenstadt mit. In einer Pressemitteilung erinnerte Bürgermeister Christian Aßmann (parteilos) an die „schwierige Zeit, die wir alle gerade durchleben“. An ein normales Leben sei derzeit leider nicht zu denken. So sei die Kommune aufgrund einer Landesverordnung zwingend dazu angehalten, die Kindertagesstätten zu schließen. Aktuell gebe es nur eine Notbetreuung für bestimmte Personengruppen.
Die Stadtverordneten treffen endgültige Entscheidung
Der Stadt sei es ein großes Anliegen, den Eltern so gut es gehe zu helfen. „Wir haben daher beschlossen, die Erhebung der Kita-Gebühren und das Verpflegungsgeld für den Monat April zunächst auszusetzen beziehungsweise zu stunden.“ Allerdings macht der Rathauschef auch deutlich, dass eine endgültige Entscheidung, wie mit diesen Gebühren während der Kita-Schließungen umzugehen sei, nur die Stadtverordnetenversammlung treffen könne. Hierzu sei eine entsprechende Beschlussvorlage nötig, die auch die finanziellen Auswirkungen benenne.
Mit Blick auf die Coronakrise will die Kommune auch Gewerbebetriebe entlasten. So hat laut Aßmann das in Geisenheim ansässige Steueramt Rheingau die Fälligkeit der Gewerbesteuer verändert. Demnach sind die Zahlungen 2020 nicht mehr, wie üblich, quartalsweise fällig. Vielmehr gebe es ab dem zweiten Halbjahr monatliche Beträge. Wer im ersten Quartal schon gezahlt habe, bekomme diese Zahlung zunächst anteilig zurück. Mit der Maßnahme will die Stadt den Gewerbesteuerzahlern einen Teil der Liquidität zurückgegeben und sie damit im ersten Halbjahr zusätzlich entlasten. Alle weiteren Steuerzahlungen werden den Angaben nach ins zweite Halbjahr verlegt und in sechs gleichen Monatsraten fällig.
Genereller Verzicht auf Gewerbesteuer nicht leistbar
„Mir war es wichtig, unseren Unternehmen, Betrieben und Einzelhändlern in Geisenheim frühzeitig ein Signal zu geben, dass sie in dieser schwierigen Lage unterstützt werden“, so Aßmann. Einen generellen Verzicht auf die Gewerbesteuer könne sich die Stadt nicht leisten und dürfe es rechtlich auch gar nicht, da sie an die Festsetzungen des Finanzamts gebunden sei. Dort könne ein Betrieb aber eine Senkung des Gewerbesteuermessbetrags beantragen, wenn absehbar sei, dass sich der für die Steuervorauszahlung zugrundegelegte Gewinn nicht erzielen lasse.
Außerdem wurde beschlossen, die Erhebung der Sondernutzungsgebühren für gewerbliche und gastronomische Zwecke, etwa für die Außenbestuhlung, für 2020 auszusetzen.