Das sind die neuen Corona-Regeln ab Oktober

aus Coronavirus-Pandemie

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Ein Schild mit der Aufschrift "Mitfahrt nur mit Mund-Nase-Bedeckung erlaubt! Schützen Sie sich und andere!" klebt an der Zugtür eines ICE der Deutschen Bahn. Foto: dpa

Fernzüge und Flieger, Busse und Bahnen, Kliniken und Heime, Impfnachweise und Schulen: Ein Blick auf die wichtigsten Corona-Auflagen in Hessen und Rheinland-Pfalz ab Oktober.

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WIESBADEN / MAINZ. Ein neuer Herbst mit neuen Corona-Regeln: Am 1. Oktober tritt das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft, das bis zum Karfreitag, dem 7. April 2023, den Umgang mit Corona regeln soll. Von Oktober bis Ostern sozusagen, so hatten es Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vereinbart. Ein Blick auf die wichtigsten Regeln.

Fern- und Nahverkehr: Im Fernverkehr gilt nun eine FFP2-Maskenpflicht – bisher wurde „nur“ eine OP-Maske verlangt. Diese ist für das Personal und Unter-14-Jährige weiterhin ausreichend (Unter-Sechsjährige sind ganz von der Pflicht ausgenommen). In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht dagegen komplett weg. Soweit die bundesweiten Regeln – zudem können die Länder in den Bussen und Bahnen des Nahverkehrs weiterhin eine Maskenpflicht anordnen. Hessen und Rheinland-Pfalz halten wie die anderen Länder daran auch weiterhin fest. Anders als in den Fernzügen ist dafür aber eine OP-Maske ausreichend.

Arztpraxen: Für Patienten und Besucher gilt nun bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht.

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Krankenhäuser, Altenheime, stationäre und ambulante Pflege: Die bundesweiten Regeln sind eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testpflicht für Besucher und Personal. In Kliniken in Rheinland-Pfalz gilt allerdings die Sonderregel, dass Personen, die einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, von der Testpflicht ausgenommen sind.

Impfnachweise und Impfpflicht: Ab 1. Oktober gilt nur noch als vollständig geimpft, wer drei Mal geimpft ist. Ausnahme: Eine Person ist „nur“ zwei Mal geimpft, kann darüber hinaus aber eine Infektion nachweisen. Diese Neuerung hat auch Auswirkungen auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kliniken und Heimen. Beschäftigte dürfen dort theoretisch nur noch arbeiten, wenn sie entweder drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine Infektion nachweisen können. Praktisch steht die Impfpflicht auf Sicht aber vor dem Aus. Zu groß ist inzwischen die Kritik aus vielen Bundesländern, zu groß sind die praktischen Probleme bei der Umsetzung. Aus dem hessischen Sozialministerium heißt es etwa mit Blick auf die neuen Impfnachweispflichten ab Oktober: Den Einrichtungen fehle „im Falle der Personen, die seit dem 30. September als nicht mehr ausreichend immunisiert gelten, die Handhabe, den Nachweis eines weiteren Immunisierungsereignisses einfordern und somit kontrollieren zu können“.

Schulen und Ausbildungseinrichtungen: Ab der 5. Klasse können die Länder eine Maskenpflicht erlassen, soweit dies „zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichts erforderlich ist“, wie es bei der Bundesregierung heißt. Diese „Verschärfung“ können die Bundesländer je nach Infektionslage festlegen (siehe auch nächster Punkt), klare Grenzwerte dafür gibt es aber nicht.

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Welche Verschärfungen sind möglich? Neben der Maskenpflicht im ÖPNV und in den Schulen können die Länder – wenn sie dies aufgrund der Coronalage für erforderlich halten – auch eine Testpflicht in den Kitas anordnen sowie eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen, also etwa in Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Dabei können Ausnahmen für „frisch“ Geimpfte (bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt) oder Getestete gemacht werden. Darüber hinaus können die Länder per Landtagsbeschluss regional oder landesweit weitere Verschärfungen beschließen: Strengere Maskenpflicht, Personenobergrenzen bei Veranstaltungen, Hygienekonzepte unter anderem im Handel, Abstandsgebote.

Was planen Hessen und Rheinland-Pfalz? Derzeit jedenfalls keine Verschärfungen, wie sie im vorangegangenen Abschnitt skizziert wurden. „Unser Maßstab ist und bleibt, das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen“, sagte der hessische Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) am Donnerstag. „Wir haben das Infektionsgeschehen fest im Blick. Sollte der Pandemieverlauf stärkere Schutzmaßnahmen erforderlich machen oder eine neue pathogenere (stärker krank machende, d. Red.) Virusvariante auftreten, würde eine neue Verordnung notwendig“. Genauso verfährt auch das Nachbarland Rheinland-Pfalz: Die derzeitige Situation im Land mache es nicht erforderlich, „weitere Maßnahmen zu ergreifen“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). Zwar rechne man damit, dass die Infektionszahlen nun wieder steigen werden, „allerdings ist die Ausgangslage in diesem Jahr eine sehr viel Bessere“. Es gebe weniger schwere Krankheitsverläufe, da sich ein Großteil der Menschen habe impfen lassen und in der Gesellschaft eine gute Grundimmunität bestehe.