Diese neuen Corona-Regeln sollen ab Oktober gelten

Am Eingang zu einem Einkaufszentrum informiert ein Aushang «Ab hier Maskenpflicht». Foto: dpa

Masken und Tests sollen im Herbst und Winter wieder verstärkt zum Alltag in Deutschland gehören, sofern die Corona-Zahlen steigen. Der Bundesrat muss dem Gesetzespaket noch...

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BERLIN. Der Bundestag hat die Corona-Regeln für Herbst und Winter beschlossen. Das Gesetzespaket der Ampel-Koalition, das generell wieder schärfere Vorgaben zu Masken und Tests ermöglicht, wurde am Donnerstag angenommen. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Die aktuell gültigen, vergleichsweise lockeren Corona-Regeln laufen Ende September aus. Die neuen Regeln sollen ab dem 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten. In diesem Zeitraum sollen die Länder abgestuft nach Infektionslage auch weitere Vorgaben anordnen können. Mit den neuen Regeln soll einem befürchteten deutlichen Anstieg der Corona-Infektionen begegnet werden. Ein Überblick:

MASKENPFLICHT: Bundesweit sollen FFP2-Maskenpflichten in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen gelten. Ebenso für alle ab 14 Jahren weiterhin auch in Fernzügen, aber nicht mehr in Flugzeugen. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren soll eine einfachere OP-Maske reichen. Eine Maskenpflicht in Restaurants und anderen Innenräumen sollen die Länder bei Bedarf ab Oktober verhängen dürfen. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr soll durch die Länder weiter verhängt werden können. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen ab Klasse fünf. Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können.

Eine zwingende Ausnahme von einer Maskenpflicht soll es geben, wenn man beim Besuch von Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie einen negativen Test vorzeigt. Erlaubt werden können zudem Ausnahmen von der Maskenpflicht mit Nachweisen als vollständig geimpft und genesen.

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PFLEGEHEIME UND KLINIKEN: Zusätzlich zur Maske soll vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken ein negativer Test vorgelegt werden müssen. Um den Schutz besonders gefährdeter Pflegebedürftiger zu verstärken, sollen Heime Beauftragte benennen müssen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern. Dafür sind Sonderzahlungen von 1000 Euro pro Monat vorgesehen. Die Einrichtungen sollen für den Aufwand 250 Euro pro Monat bekommen - für Beschäftigte, die die Aufgaben allein oder im Team übernehmen, soll es insgesamt 750 Euro geben.

SCHULEN UND KITAS: An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Möglich werden wie beschrieben auch Maskenpflichten in Schulen - aber erst ab der fünften Klasse und nur soweit dies "zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist".

REISEN: In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht jetzt zwar ganz weg. Die Bundesregierung soll sie bei steigenden Fallzahlen per Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrats aber noch einführen können. In Fernzügen soll eine bundesweite Maskenpflicht bestehen bleiben.

NAHVERKEHR: Hier gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Für Busse und Bahnen im Nahverkehr sollen weiterhin die Länder Maskenpflichten regeln können.

ERSTE LÄNDER-STUFE: Ab 1. Oktober sollen die Länder jeweils bei sich Auflagen verhängen können. Dazu zählt weiter die Maskenpflicht im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Es sollen aber auch wieder Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants Pflicht werden können - mit der zwingenden Ausnahme, dass man keine Maske braucht, wenn man in der Gastronomie und bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen einen negativen Test vorzeigt.

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ZWEITE LÄNDER-STUFE: Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können. Dazu zählen Maskenpflichten auch bei Veranstaltungen draußen, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen. Außerdem sollen Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen möglich sein.

Die Regeln gehen auf ein Konzept von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) von Anfang August zurück. Lauterbach sagte: "Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen." Die Länder bekämen alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Es bleibe das Ziel der Corona-Politik, hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden.

In der Debatte hatte die Opposition harsche Kritik geübt. So warf der CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge der Koalition "erhebliche handwerkliche Mängel" vor. Kathrin Vogler von der Linken kritisierte die Pläne als unplausibel. Mehrere AfD-Abgeordnete riefen die Koalition dazu auf, den Menschen "ihre Freiheit und ihre Eigenverantwortung" zurückzugeben.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte die Regeln: "Wir ermöglichen es den Ländern, zielgenau je nach pandemischer Lage genau das anzubieten, was notwendig ist - nicht mehr, aber auch nicht weniger." Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte über den von ihm mitentwickelten Entwurf: "Der enthält keine Lockdowns, keine Betriebsschließungen, keine Schulschließungen, keine Demonstrationsverbote."

Von dpa