Die 7-Tage-Inzidenz steigt wieder in Deutschland und immer mehr Menschen infizieren sich mit Corona. Doch welche Quarantäneregeln gelten aktuell, wenn der Test zwei Striche zeigt?
BERLIN. Seit die Corona-Maßnahmen gelockert wurden, scheint das Leben wieder den normalen Gang zu gehen – Feste werden gefeiert, Veranstaltungen finden statt und bis zum Sommerurlaub ist es auch nicht mehr lang. Doch nun steigen die Corona-Infektionszahlen wieder und manch einer fragt sich, welche Quarantäneregeln gelten eigentlich derzeit. Ein Überblick.
Was gilt für Personen, die einen positiven Corona-Test haben? Egal, ob geimpft oder ungeimpft, müssen sich Personen mit einem positiven Corona-Schnelltest – auch einem Selbsttest – in Isolation begeben. Es ist also keine Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig. Es ist weder erlaubt Besuch zu empfangen noch die Wohnung zu verlassen. Ausnahme: Bei einem positiven Schnelltest muss man unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen. Dazu ist es erlaubt, die Isolation zu verlassen.
Ist der PCR-Test positiv und bestätigt damit die Infektion, muss man fünf Tage lang in häuslicher Isolation bleiben – gerechnet ab dem positiven Schnelltest. Die Isolation endet also am sechsten Tag – allerdings nur, wenn keine Symptome mehr vorliegen.
Beispiel: Bei einem ersten positiven Test am Sonntag endet die Absonderung mit Ablauf des darauf folgenden Freitags, also um Mitternacht zwischen Freitag und Samstag. Wenn nach fünf Tagen noch immer Krankheitssymptome auftreten, sollte die Isolation eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis die Person mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Eine Freitestung ist nicht mehr notwendig.
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Was gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten? Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen müssen nicht mehr in Quarantäne. Das gilt auch für ungeimpfte Personen. Es wird jedoch empfohlen, dass Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen mindestens fünf Tage ihre Kontakte reduzieren und sich täglich testen. Schüler, die mit einer mit Corona infizierten Person in einem Haushalt leben oder sonstige enge Kontaktpersonen einer infizierten Person, sind nicht von der Pflicht zur Unterrichtsteilnahme befreit.
Was gilt für medizinisches Personal? Infiziertes medizinisches Personal darf künftig seine Tätigkeit frühestens am fünften Tag nach dem Beginn der Isolation mit einer Freitestung wieder aufnehmen. Es darf nachweislich keine ansteckende Infektion mehr vorliegen. Das negative Testergebnis – professioneller Antigentest oder PCR-Test mit CT-Wert über 30 – muss dem Gesundheitsamt vorliegen.
Was gilt für Reiserückkehrer? Die Beschränkungen für die Einreise aus anderen Ländern wurden weitgehend aufgehoben. Seit dem 11. Juni sind Einreisen nach Deutschland wieder zu allen Reisezwecken zulässig – auch zu Tourismus- und Besuchsreisen. Lediglich für Personen, die aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen gelten besondere Vorgaben. Allerdings sind aktuell keine Staaten als Virusvariantengebiete ausgewiesen.
Einreisende, die sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen ihre Einreise online anmelden. Außerdem benötigen sie einen Nachweis über ihre Impfung, Genesung oder Testung und sie müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.