Urteil gegen Polizistenmörder von Kusel ist rechtskräftig

aus Der Polizistenmord bei Kusel

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Markierungen wurden am Rand der Kreisstraße 22 zwischen den Orten Mayweilerhof und Ulmet aufgetragen.
© © © © © © © © © © © © © © © © © © © © © Harald Tittel/dpa/Archivbild

Das Urteil gegen den zweifachen Polizistenmörder von Kusel ist rechtskräftig. Die Revision des Mannes sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit

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Karlsruhe. Das Urteil gegen den zweifachen Polizistenmörder von Kusel ist rechtskräftig. Die Revision des Mannes sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit. Das Landgericht Kaiserslautern hatte Ende November 2022 den damals 39-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit gilt eine Entlassung des Mannes nach 15 Haftjahren als ausgeschlossen.

Bei dem Verbrechen Ende Januar 2022 auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz bei Kusel hatte der Mann laut dem Richterspruch eine 24-jährige Polizeianwärterin und einen 5 Jahre älteren Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet. Er habe damit seine Jagdwilderei verdecken wollen. Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen.

Tat mit „Hinrichtungscharakter“

Mit dem Urteil folgte das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte unter anderem gesagt, die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt - daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor. Die beiden Männer waren wenige Stunden nach dem Verbrechen im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

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Die Verteidigung des Hauptangeklagten hatte für „ein gerechtes Urteil“ plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat „kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge“.

Einen Nebenangeklagten, der in der Tatnacht dabei war, sprach das Landgericht Kaiserslautern zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von einer Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Dies sei „erhebliche strafmildernde und wesentliche Aufklärungshilfe“ gewesen, hieß es damals.