Die geplante "Osterruhe" ist zwar gekippt - ungeachtet dessen gelten seit Montag teils verschärfte Corona-Regeln in Hessen. Das betrifft unter anderem den Einkauf.
Von dpa
Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist in weiten Teilen Deutschlands mit Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden zu rechnen.
(Foto: dpa)
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WIESBADEN - Der Corona-Lockdown geht in der kommenden Woche in eine weitere Runde. Die hessische Bevölkerung muss sich wieder auf härtere Corona-Regeln einstellen. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) begründete den Schritt vergangene Woche mit den anhaltend steigenden Infektionszahlen. Die neuen Maßnahmen gelten zunächst bis zum 18. April:
Einkaufen:
Beim Einkaufen wird die Regelung wieder gestrichen, dass Kundinnen und Kunden Geschäfte nach einer Terminvereinbarung besuchen können. Künftig können sie Produkte im Einzelhandel nur noch online bestellen und dann vor Ort abholen.
Unter anderem Buchläden, Garten- oder Baumärkte bleiben inzidenzunabhängig offen. Körpernahe Dienstleistungen wie etwa Kosmetikstudios bleiben erlaubt. Kunden und Kundinnen sollen möglichst einen negativen Corona-Test nachweisen.
Übernachtungen in Hotels und Pension zu touristischen Zwecken bleiben verboten. Gaststätten dürfen Speisen und Getränke nach wie vor nur zum Abholen anbieten.
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Freizeit:
Zoos, botanische Gärten und Museen unter freiem Himmel bleiben geöffnet. Die Innenbereiche sind dagegen für den Publikumsverkehr geschlossen. Fitnessstudios bleiben geöffnet und dürfen nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden.
Private Treffen:
Es gilt weiter die bisherige Kontaktregel, dass zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zusammenkommen dürfen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu.
Sport:
Sport für Kinder unter 14 Jahren unter freiem Himmel in Gruppen bleibt möglich. Der Individualsport ist entsprechend der geltenden Kontaktregel innen und außen möglich.
Alten- und Pflegeheime:
Besuchsmöglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen werden auf zwei Personen pro Tag erweitert. Diese Regelung soll ab dem 1. April gelten.
Eskalationsstufen:
Im Rahmen des hessischen Eskalationsstufenkonzepts können Kreise bei steigenden Inzidenzen auf ihre Lage vor Ort reagieren. Möglich sind dann etwa:
- Nächtliche Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr.
- Schulschließungen, die aber wie bisher nur mit Zustimmung des Landes erfolgen können; also in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt.
- Eine dringende Empfehlung an die Kita-Eltern, die Kinder zu Hause zu betreuen.
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 28.03.2021 um 15:05 Uhr publiziert.