Hessen macht sich locker: Diese Corona-Regeln fallen weg
Die sinkenden Corona-Zahlen machen es möglich: Viele empfindliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens gelten in Hessen nicht mehr. Was ab Freitag wegfällt - und was bleibt.
Von dpa
Während Corona heißt es: Abstand halten. Statt einer Umarmung oder einem Händedruck gibt es andere Möglichkeiten, sich zu begrüßen.
(Foto: volurol - stock.adobe)
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WIESBADEN - Für die hessische Bevölkerung gelten ab diesem Freitag wieder viel mehr Freiheiten im öffentlichen, privaten und wirtschaftlichen Leben. Grund für die erhebliche Entschärfung der Corona-Regeln sind die landesweit stark gesunkenen Infektionszahlen. Die neue Verordnung der hessischen Landesregierung hat zunächst eine Gültigkeit für vier Wochen:
Einheitliche Maskenpflicht
Im Freien wird die Maskenpflicht aufgehoben. Das Tragen einer Maske wird aber weiter empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Eine Maskenpflicht (von medizinischen Masken) besteht aber weiter in Innenräumen bis zum Sitzplatz.
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Private Treffen
Für private Treffen gibt es keine Einschränkungen mehr. Empfohlen wird jedoch das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln. Auch zu Corona-Tests wird weiterhin geraten. Ab 25 Personen gelten im öffentlichen Bereich Veranstaltungsregeln. Damit soll eine Nachverfolgung der Kontakte gewährleistet werden.
Arbeitsplatz
Für die Arbeitsplätze gelten keine landesrechtlichen Einschränkungen.
Schule
Es gilt Präsenzunterricht für alle Klassen. Die Corona-Testpflicht zweimal pro Woche bleibt bestehen. Eine Maske soll im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz getragen werden. Im Unterricht muss keine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt wieder bei einem Corona-Ausbruchsgeschehen an der Schule.
Kita
Der Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen wird wieder eingeführt. Die Gruppen können damit wieder gemischt werden. Für die Einführung dieser Regelungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 5. Juli. Die Maskenpflicht für die Kita-Fachkräfte entfällt.
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Sport
Mannschaftssport ist weiter möglich. Schwimmbäder dürfen mit Personenbegrenzung öffnen. Eine Anmeldung ist erforderlich. Fitnessstudios können mit Kontaktdatenerfassung sowie Abstands- und Hygienekonzept öffnen.
Kultur
Kulturveranstaltungen sind mit einem Hygiene- und Abstandskonzept drinnen und draußen möglich.
Veranstaltungen (ab 25 Personen)
Veranstaltungen ab dieser Größenordnung sind mit Auflagen erlaubt. Dazu zählen ein Abstands- und Hygienekonzept, eine Testpflicht in Innenräumen sowie die Kontaktdatenerfassung. Maximale Teilnehmer der Veranstaltungen: 250 Personen im Innenbereich und 500 Personen außen (Geimpfte und Genesene zählen nicht mit). Größere Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig. Ausnahmen gibt es weiterhin etwa für berufliche Zusammenkünfte.
Körpernahe Dienstleistungen
Diese sind mit einer Maskenpflicht geöffnet. Voraussetzung sind die geltenden Hygienevorgaben und die Kontaktdatenerfassung.
Einzelhandel
Alle Geschäfte können ohne Quadratmeterbegrenzung ihre Türen öffnen. Es gilt eine Maskenpflicht.
Gastronomie
Restaurants, Kneipen und Cafés können mit einem Hygiene- und Abstandskonzept drinnen und draußen Gäste empfangen. Voraussetzung ist eine Kontaktdatenerfassung. Es gilt eine Maskenpflicht für das Personal sowie die Gäste bis zum Platz. In Innenräumen ist eine Testpflicht vorgeschrieben.
Clubs und Discos
Im Außenbereich ist das Öffnen mit Auflagen wie der Testpflicht und einer Personenbegrenzung machbar. Die Öffnung der Innenbereiche als Bar und Gastronomie ist erlaubt, nicht aber als Tanzveranstaltung.
Hotels und Übernachtungen
Die Übernachtung in Hotels und Pensionen ist mit Auflagen wie einer Testpflicht einmal pro Woche sowie Abstands- und Hygieneregeln erlaubt.
ÖPNV
Die Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden bleibt bestehen.
Hochschulen
Es gilt der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen.
Prostitution
Diese wird mit einer Testpflicht, Hygienevorgaben und einer Kontaktdatenerfassung der Besucher geöffnet.