Impfpflicht für Klinik- und Pflegepersonal bleibt

aus Coronavirus-Pandemie

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Foto: dpa

Eine allgemeine Corona-Impfpflicht ist gescheitert. An Kliniken und Pflegeheimen hält Gesundheitsminister Lauterbach aber weiterhin an einer Impfpflicht fest und erklärt, warum.

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BERLIN. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hält nach dem Scheitern einer allgemeinen Corona-Impfpflicht an der Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen fest. Sie sei kein Mittel gewesen, um die allgemeine Impfpflicht umzusetzen, sondern ein Instrument, um Menschen zu schützen, "die sich uns anvertraut haben", sagte der SPD-Politiker am Montag in Berlin. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht stehe nicht zur Disposition. Die Regelungen würden gut angenommen und geräuschloser umgesetzt als von manchen vermutet. Der Minister bedankte sich bei den Beschäftigten in Kliniken und Pflege.

Die Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen für besonders zu schützende Gruppen greift seit Mitte März. Aus den Ländern war Kritik an Unsicherheiten bei der Umsetzung laut geworden. Nach dem Scheitern einer allgemeinen Impfpflicht im Bundestag hat die Debatte erneut Fahrt aufgenommen. Unter anderem die Deutsche Krankenhausgesellschaft forderte eine sofortige Aussetzung der Teil-Impfpflicht.

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"Freitestung" im Gesundheitswesen soll verpflichtend sein

Indes soll bei der vorgeschriebenen Isolation für Corona-Infizierte von künftig fünf Tagen ein abschließender negativer Test dringend empfohlen werden. Das sehen nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach neue Leitlinien vor, die das Robert Koch-Institut (RKI) am Montag veröffentlichen sollte. Für infiziertes Personal im Gesundheitswesen soll ein solcher "Freitest" demnach verpflichtend sein.

Der SPD-Politiker bekräftigte, dass die Isolation für Infizierte weiter von den Gesundheitsämtern angeordnet werden solle. Dies gebe das Signal, dass es sich bei Corona nicht um eine Grippe oder eine Erkältung handele. Wenn jemand infiziert auf Menschen zugehe, "dann gefährdet er de facto ihr Leben."

Lauterbach sprach insgesamt von einer "Lösung mit Augenmaß". Er erläuterte, dass auf Basis kürzerer Krankheitsverläufe der aktuellen Omikron-Variante BA.2 die Isolation auf fünf Tage verkürzt werden könne. Bisher dauern Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen vorzeitig enden.

Die konkrete Umsetzung der Regeln nach der Empfehlung des RKI und des Bundesgesundheitsministeriums liegt bei den Ländern. In mehreren Ländern gibt es bereits Neuregelungen.

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Von dpa