Schärfere Corona-Regeln geplant - Lockerungen an Weihnachten

Für Weihnachten und Silvester sollen Sonderregeln der strengen Corona-Maßnahmen gelten - anschließend soll es wieder einen Teil-Lockdown bis 10. Januar geben. Jetzt wird Kritik an den Lockerungen laut. Foto: dpa

Die Länder fordern vor den Beratungen mit Kanzlerin Merkel strengere Kontaktbeschränkungen, um die Coronazahlen zu senken. Die Vorschläge der Ministerpräsidenten im Überblick.

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BERLIN. Die Bürger in Deutschland müssen sich in der Corona-Krise auf strengere Kontaktbeschränkungen einstellen - dafür sollen sie Weihnachten im engeren Familien- und Freundeskreis feiern dürfen. Ob Lockerungen auch für Silvester gelten, ist vor neuen Beratungen der Länder mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch aber noch offen. Für Firmen, die auch im Dezember dicht bleiben sollen, plant der Bund weitere Milliardenhilfen. Die Bundesregierung geht mit teilweise weitergehenden Vorstellungen als die Länder in die Verhandlungen.

Lockerungen zwischen 23. Dezember und 1. Januar

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich am Montagabend auf eine Linie geeinigt, mit der sie in die Beratungen mit Merkel gehen. Demnach sollen Kontaktbeschränkungen ab Anfang Dezember verschärft werden. Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar aber soll es zu Lockerungen kommen. Ziel ist es, in den kommenden Wochen die weiter hohe Zahl von Corona-Neuinfektionen deutlich zu senken. Allerdings forderten einige Regierungschefs kurz nach den Verhandlungen im Länderkreis bereits Nachbesserungen.

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Nach den weitergehenden Vorstellungen des Kanzleramts soll unter anderem erreicht werden, dass sich in Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält - bislang ist es ein Kunde pro 10 Quadratmetern. Um den Reiseverkehr sicherer zu machen, soll die Zahl der belegten Plätze in Zügen deutlich verringert werden. Für die Wintermonate sollen grundsätzlich nur noch alle Fensterplätze buchbar sein. Zugleich soll aber die Kapazität der Züge erhöht werden.

Vorgeschlagen wird außerdem, die Weihnachtsferien bundesweit am 19. Dezember beginnen zu lassen. Zunächst hatte der Bund schon den 16. Dezember ins Auge gefasst. Die Deutsche Presse-Agentur hatte am Dienstagabend zunächst fälschlich gemeldet, bei mehreren Änderungsvorschlägen des Bundes handle es sich um eine aktualisierte Fassung des Länderentwurfs. Die entsprechenden Eilmeldungen zog dpa kurze Zeit später zurück.

Die Vorschläge der Ministerpräsidenten im Überblick:

VERLÄNGERUNG TEIL-LOCKDOWN Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown mit der Schließung von Kneipen und Restaurants sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen soll bis mindestes 20. Dezember verlängert werden. Alle nicht notwendigen Kontakte und Reisen sollen weiter vermieden werden. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet - allerdings soll die Maskenpflicht nun auch vor Geschäften und auf Parkplätzen gelten. Bei einer Inzidenz von "deutlich" unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Möglichkeit bekommen, hiervon abzuweichen. Für extreme Corona-Hotspots sollen Länder wie bisher regionale Verschärfungen beschließen können.

FINANZHILFEN Die Novemberhilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen sollen im Dezember fortgeführt werden. Der Bund plant Finanzhilfen für betroffene Unternehmen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro, wie die dpa am Dienstag aus Regierungskreisen erfuhr. Details dazu waren zunächst unklar.

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KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN Kontaktbeschränkungen sollen verschärft werden. "Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken", heißt es in dem Länder-Papier, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sein sollen. Für Weihnachten und Silvester soll es aber eine Sonderregelung geben.

KONTAKTREGELN FÜR WEIHNACHTEN UND SILVESTER Vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen nach dem Willen der Länder Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis zu einer Obergrenze von zehn Personen ermöglicht werden. Kinder bis 14 Jahren sollen ausgenommen sein. Damit sollten "Feste im Kreise von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein", heißt es: "Denn diese Tage sind für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig."

FEUERWERK Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt, um größere Gruppen zu vermeiden. Die örtlich zuständigen Behörden sollen die betroffenen Plätze und Straßen bestimmen. Grundsätzlich wird "empfohlen", zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten.

BETRIEBSFERIEN Arbeitgeber sollen prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können.

SCHULEN UND KITAS Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sollen offen bleiben. In Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen soll aber künftig ab Klasse 7 grundsätzlich Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. Für Grundschüler, Fünft- und Sechstklässler soll eine solche Pflicht ebenfalls eingeführt werden können.

SCHUTZ VON RISIKOGRUPPEN UND SCHNELLTESTS Der Schutz von Risikogruppen soll verbessert werden. Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember 30 Schnelltests pro Monat geben. Je nach Verfügbarkeit wird dieser Anspruch schrittweise erhöht. Der Bund soll einen noch umfassenderen und niederschwelligeren Einsatz von Schnelltests vorsehen.

Weitergehende Vorstellungen des Bundes:

GESCHÄFTE Nach den Vorstellungen des Kanzleramts soll gelten, dass sich in Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält - bislang ist es ein Kunde pro 10 Quadratmeter.

BAHNVERKEHR Um den Reiseverkehr sicherer zu machen, soll die Zahl der belegten Plätze in Zügen deutlich verringert werden. Für die Wintermonate sollen grundsätzlich nur noch alle Fensterplätze buchbar sein. Zugleich soll aber die Kapazität der Züge erhöht werden.

TESTS Bei Erkältungssymptomen vor Weihnachten soll nach den Vorstellungen des Bundes eine großzügigere Testmöglichkeit angeboten werden. Ziel ist es, Begegnungen zur Weihnachtszeit so sicher wie möglich zu machen.

MASKENPFLICHT Bundesweit soll eine Maskenpflicht gelten "in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind". Und auch in Innenstädten und anderen Orten unter freiem Himmel, "an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten", soll verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden müssen. Die genaue Orte und Zeiten sollen die örtlichen Behörden festlegen. Auch am Arbeitsplatz soll eine Maskenpflicht gelten - außer am Platz, wenn ein 1,5-Meter-Abstand zu weiteren Personen eingehalten wird.

Die geplanten Beschränkungen privater Feiern in der Weihnachtszeit auf maximal zehn Personen stoßen bei den Bürgern mehrheitlich auf Akzeptanz. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der "Augsburger Allgemeinen" (Mittwoch) nannten es 57 Prozent der Befragten richtig, dass der Staat eine Höchstteilnehmerzahl vorschreibt. Knapp 37 Prozent der Befragten hielten es für unangebracht, dass der Staat Vorschriften für Familienfeiern macht.

Vor Weihnachten in mehrtägige häusliche Selbstquarantäne

Die Ministerpräsidenten rufen dazu auf, vor den Weihnachtstagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu gehen. "Dies kann durch ggf. vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12.2020 unterstützt werden", heißt es im Entwurf der Länder vom Montagabend.

Nach den Vorstellungen des Bundes soll zudem bei Erkältungssymptomen vor Weihnachten eine großzügigere Testmöglichkeit geboten werden, um die Begegnungen zur Weihnachtszeit so sicher wie möglich zu machen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordert eine weitere Verschärfung der bisherigen Ländervorschläge. Unter anderem will er noch einmal diskutieren, ob die für Weihnachten angestrebte Lockerung der Kontaktbeschränkungen auch über Silvester gelten soll oder ob der Zeitraum noch verkürzt wird. Auch Baden-Württembergs Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) hält den Zeitraum der vorgeschlagenen Lockerungen vom 23. Dezember bis zum 1. Januar für zu lang.

Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther (CDU) kritisierte, der Beschluss-Entwurf bedeute, dass man sich vom 23. Dezember bis Neujahr mit 10 Personen aus 10 Hausständen plus Kinder bis 14 Jahre treffen dürfe, so dass es 20 Personen sein könnten: "Ich halte die Zahl für deutlich zu hoch." Schleswig-Holstein halte daher an seiner Regelung auch an Weihnachten fest, dass sich nicht mehr als zehn Menschen öffentlich oder privat treffen dürfen.

Von dpa